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Was ist noch erlaubt? Was ist noch erlaubt?: Alle wichtigen Corona-Regeln rund um Ostern in Sachsen-Anhalt

11.04.2020, 17:41
Mit bunt bemalten Ostereiern sind Sträucher im Bürgerpark in Wernigerode im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt geschmückt.
Mit bunt bemalten Ostereiern sind Sträucher im Bürgerpark in Wernigerode im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt geschmückt. www.imago-images.de

Für so manche Familien ist es das erste große Wiedersehen nach Weihnachten: das Osterfest. Doch davon sollen laut Bundesregierung auch Verwandte absehen. Die Eindämmung der Corona-Pandemie steht an oberster Stelle. Was in Sachsen-Anhalt zu Ostern erlaubt ist und was nicht, hat die Landesregierung nun bekannt gegeben:

Darf ich meine Familie noch besuchen?

Der Besuch der Lebenspartnerin/des Lebenspartners sowie der Angehörigen, insbesondere der (Schwieger‐)Eltern, der Kinder und der Großeltern ist grundsätzlich möglich. Auch Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen‐Anhalt sind aus familiären Gründen weiter zulässig. Reisende aus anderen Bundesländern sollten beachten, dass in ihren Ländern gegebenenfalls abweichende Regelungen für die Ausreise getroffen wurden.

Sind Osterausflüge möglich?

Reisen aus touristischem Anlass sind untersagt; dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen werden. Familienbesuche sind aber weiterhin möglich. Wir möchten grundsätzlich empfehlen, an Stelle des Ausflugs bspw. aus Magdeburg in Richtung Harz einen Spaziergang oder eine Fahrradtour vor der Haustür zu unternehmen, sofern keine kommunalen Regelungen dagegensprechen. Andernfalls müssen Sie gegenüber der Polizei den Grund Ihrer Reise glaubhaft machen.

Darf ich noch picknicken und grillen?

Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt. Auf dem Privatgrundstück kann im Kreis der Kernfamilie weiter gegrillt werden. Auf gemeinschaftliches Grillen mit den Nachbarn ist zu verzichten.

Können meine Kinder mit anderen Kindern spielen?

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen öffentliche und private Sportanlagen, Fußball‐ und Bolzplätze nicht betreten werden. Ballsport und Bewegung sind aber weiterhin auch an der frischen Luft möglich – jedoch nur in der Familie oder mit einer Person, die nicht zum Hausstand gehört, also einem Freund oder einer Freundin.

Finden noch Ostergottesdienste statt?

Zum Schutz vor Neuinfektionen ist es in diesem Jahr nicht möglich, Seite an Seite mit den anderen Gemeindemitgliedern den Ostergottesdienst in der Kirche zu feiern. Viele Kirchen haben es aber geschafft, mit Gottesdiensten im Fernsehen, im Radio und im Internet viele Menschen zu erreichen. Dies wird ganz sicher auch zu Ostern der Fall sein. (mz)