Wenn der Vater nicht zahlt Unterhaltsvorschuss: Wenn der Vater nicht zahlt: Zahl der Fälle in Sachsen-Anhalt fast verdoppelt

Halle (Saale) - Die Zahl der Kinder, für die der Staat Unterhaltsvorschuss zahlt, ist seit einer Neuregelung des Gesetzes vor einem Jahr in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich stark gestiegen.
Nach Zahlen, die die Landkreise erhoben, bekommen hierzulande inzwischen fast doppelt so viele Kinder Unterhalt wie noch im Juni 2017. Bundesweit stieg die Quote laut Zahlen des Bundesfinanzministeriums im selben Zeitraum um 72 Prozent.
Unterhaltsvorschuss soll nach Angaben des Sozialministeriums Alleinerziehende entlasten, deren Ex-Partner für die gemeinsamen Kinder keinen Unterhalt zahlen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde im Juli 2017 vom Gesetzgeber deutlich ausgeweitet.
So kann der Vorschuss nun auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden. Vor der Gesetzesänderung galt dies nur bis zum zwölften Lebensjahr. Auch die maximale Bezugsdauer von bisher sechs Jahren entfiel.
Der Unterhaltsvorschuss errechnet sich aus dem Mindestunterhalt, der wiederum abhängig vom Alter des Kindes ist. Abgezogen wird das Kindergeld. So zahlt der Staat für Kinder bis fünf Jahre 154 Euro monatlich, bis elf Jahre 205 Euro und für Kinder bis 17 Jahre 273 Euro. In Sachsen-Anhalt profitieren aktuell mehr als 30.000 Kinder vom Unterhaltsvorschuss.
Warum die Zahlen hierzulande deutlich stärker als im Bundestrend angestiegen sind, soll eine Auswertung zeigen. Bis Herbst sollen ein Ergebnis und eine Analyse vorliegen, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums.
Einer der Landkreise, in denen die Zahl der Empfänger seit der Gesetzesnovelle besonders stark angestiegen ist, ist Wittenberg. Hier stieg die Zahl mit der Reform von 798 auf 1 774 - ein Plus von 125 Prozent.
Problem: Staat bekommt Unterhaltsvorschuss selten zurück
Ein Problem: Säumige Mütter oder Väter zahlen ihre Schulden selten zurück. Dies passiert nach Ministeriumsangaben nur in 21 Prozent der Fälle, in denen der Staat in Vorleistung gegangen ist. Nach Angaben eines Sprechers des Landkreistages könne bei Schuldnern mit eigenem Einkommen der Lohn gepfändet werden. In den meisten Fällen ist aber entweder nichts zu holen oder die Jugendämter der Kreise sind schlichtweg überlastet.
Im Landkreis Harz zum Beispiel stand bislang die Abarbeitung der Neuanträge im Vordergrund. „Alle Anträge, die wegen der Novelle zuletzt gestellt wurden, sind aber inzwischen abgearbeitet“, sagte Sprecher Manuel Slawig. „Wir werden uns daher nun darum kümmern, die Vorschüsse einzutreiben.“
Es gibt auch Kreise, in denen die Zahlungsmoral schlechter geworden ist. In Mansfeld-Südharz wurden zuletzt 12,5 Prozent aller Vorschüsse zurückgezahlt. 2017 waren es noch 25 Prozent. Besser steht der Landkreis Stendal da. Dort wird nach eigenen Angaben knapp ein Drittel zurückgezahlt.
Ministerin will beim Unterhaltsvorschuss auf drastische Strafen verzichten
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) will trotz oft ausbleibenden Rückzahlungen von Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder Gefängnis absehen. „Dann würde dem Schuldner die Grundlage entzogen, seine Unterhaltszahlungen zu leisten.“
Viele seien auf das Auto angewiesen, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Daher könnten auch Haftstrafen keine Lösung sein. Laut Strafgesetzbuch kann die Verletzung der Unterhaltspflicht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. (mz)