Testpflicht für Besucher und Personal Testpflicht für Besucher und Personal: Land verschärft Regeln in Pflegeheimen weiter

Magdeburg - Sachsen-Anhalt verschärft noch einmal die Corona-Regeln in Pflegeeinrichtungen. Besuchsmöglichkeiten werden beschränkt, eine Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher wird eingeführt.
Das hat das Kabinett am Freitag im Umlaufverfahren beschlossen. Die Landesregierung reagiere damit auf die steigenden Fallzahlen in Alten- und Pflegeheimen, sagt Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).
Beschäftigte müssen mindestens zwei Mal wöchentlich zum Corona-Test
Folgende Regelungen gelten ab Montag: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Besucher müssen Maske tragen.
Alle Beschäftigten der Einrichtungen haben sich darüber hinaus regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Die gleiche Verpflichtung zu regelmäßigen Corona-Schnelltests werde es auch für die Mitarbeiter Ambulanter Pflegedienste geben, so die Staatskanzlei.
Tests werden vollständig finanziert
Trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen sei die Situation insbesondere in stationären Senioren- und Behinderteneinrichtungen schwierig.
Gäbe es hier Corona-Einträge, sei die Gefahr groß, dass sich Hotspots mit vielen Betroffenen entwickeln würden, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). „Ältere Menschen müssen stärker vor Infektionen geschützt werden. Zugleich wollen wir Vereinsamung und Isolation vermeiden.“
Die Tests werden nach Angaben der Staatskanzlei in der Altenpflege über die Pflegekassen vollständig finanziert, in der Eingliederungshilfe über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Im Bereich der Pflege seien auch die zusätzlichen Personalbedarfe über die Pflegekassen abgesichert; im Bereich der Eingliederungshilfe würden diese Kosten in diesem Jahr aus dem Landeshaushalt finanziert. (mz)