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Klarstellung des Ministeriums So funktioniert der Nachweis für Corona-Genesene in Sachsen-Anhalt

Von dpa Aktualisiert: 28.06.2021, 17:09
Wer von einer Corona-Infektion genesen ist, hat die gleichen Rechte wie eine geimpfte Person.
Wer von einer Corona-Infektion genesen ist, hat die gleichen Rechte wie eine geimpfte Person. (Foto: Manu Fernandez/AP/dpa)

Magdeburg - Die Nachweise für eine überstandene Corona-Infektion können nur gegen Vorlage eines positiven PCR-Tests ausgestellt werden. Das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt erinnerte in einer Mitteilung am Montag daran, dass hier ein Antikörper-Schnelltest als Nachweis nicht ausreicht. Dazu habe es zuletzt viele Anfragen gegeben.

Mit dem Genesenen-Nachweis können Menschen nach einer überstandenen Infektion dieselben Ausnahmen von den Corona-Regeln in Anspruch nehmen wie vollständig Geimpfte - allerdings nur für gut fünf Monate. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test kann man sich den Genesenen-Status bescheinigen lassen, der Status erlischt sechs Monate nach dem Tag der positiven Testung.