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Neue Regeln für Bordelle Schutz vor Zwang und Gewalt: Pass für Prostituierte in Sachsen-Anhalt

Von Jan Schumann 05.05.2017, 11:25
Eine Prostituierte in einem Bordell (Symbolfoto)
Eine Prostituierte in einem Bordell (Symbolfoto) imago stock&people

Magdeburg - Prostituierte sollen ab Juli besser vor Zwang und Gewalt geschützt werden. Per Gesetz will die Bundesregierung ab Sommer mehr Kontrolle ins älteste Gewerbe der Welt bringen und damit Sexarbeitern mehr Sicherheit garantieren.

So soll eine Ausweispflicht für Prostituierte gelten, verbunden mit einer Behörden-Registrierung. Zudem werden für Sexarbeiter Gesundheits- und Sozialberatungen zur Pflicht.

Doch Sachsen-Anhalt hat Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes. „Wir sind eines der letzten Länder, das in diesem Punkt noch gar nicht vorangekommen ist“, kritisiert Cornelia Lüddemann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag.

Neues Gesetz soll Prostituierte schützen: Viele Fragen sind ungeklärt

Rund acht Wochen vor Frist-Ende sind viele Fragen ungeklärt: In welchen Behörden soll die Anmeldung erfolgen? Wo wird die Beratung angesiedelt? Zudem müssten Mitarbeiter geschult oder sogar neu eingestellt werden, so Lüddemann.

Doch kommunale Spitzenverbände heben die Hände: „Wir sind noch am Anfang unserer Prüfung“, so Heinz-Lothar Theel, Chef des Landkreistages. Die Kreise ermittelten derzeit erst den Aufwand für die neuen Aufgaben. Andere Bundesländer sind schon weiter und haben die nötigen Ausführungsgesetze bereits vorgelegt.

Das Wirtschaftsministerium bestätigt auf Anfrage, die Frist bis Juli sei nicht zu schaffen. Das Ressort arbeite an einer Übergangslösung, so ein Sprecher. Vorübergehend soll das Landesverwaltungsamt zuständig sein.

Das im Herbst 2016 beschlossene Gesetz - ein Lieblingsprojekt der Grünen - bringt neben der Kondompflicht auch schärfere Regeln für Bordellbetriebe. Dazu zählen auch Escortdienste, Straßen- und Wohnungsprostitution. Die Gewerbeerlaubnis wird an eine Zuverlässigkeitsprüfung gekoppelt, künftig werden Vorstrafen geprüft.

„So können wir das Gewerbe ausleuchten“, so Lüddemann. „Wir haben dann auch eine Handhabe, gegen Prostitution im Dunkelfeld, etwa in Wohnungen, vorzugehen.“ Die Polizei geht davon aus, dass Hunderte Sexarbeiter ihre Dienste so, fernab staatlicher Kontrolle anbieten.

30 Bordelle in Sachsen-Anhalt mit offizieller Genehmigung

Derzeit haben in Sachsen-Anhalt 30 Bordelle eine offizielle Gewerbeerlaubnis. Die meisten sind im Altmarkkreis Salzwedel registriert (8). Es folgen der Salzlandkreis (7) und der Burgenlandkreis (6). In Halle gibt es zwei Freudenhäuser, in Magdeburg eins. Die Zahl der Prostituierten im Land ist aufgrund derzeit fehlender Kontrolle unbekannt.

Die Pflichtberatungen für Prostituierte sollen auch mögliche Zwangsprostitution aufdecken. Doch Szenekenner sehen das Gesetz kritisch: Es sei „eher ein Kontroll- als ein Schutzgesetz“, so Cathleen Paech, Sprecherin der Arbeiterwohlfahrt. Dort ist mit der Beratungsstelle „Magdalena“ in Magdeburg eine der wenigen Anlaufpunkte für Prostituierte im Land angesiedelt.

Das zentrale Sammeln von Personendaten sei aufgrund der Stigmatisierung ein großes Problem für die Frauen.
Zudem gebe es einen Großteil sogenannter Reisefrauen, die häufig den Arbeitsort wechselten. In diesem Fall sei eine Zwangsregistrierung nicht praktikabel. „Und der Zweck, einen besseren Schutz vor Zwang zu leisten, wird wohl kaum umgesetzt werden können“, so Paech. „Wir erleben, dass sich Frauen unter Zwangsprostitution erst nach langer Betreuungszeit öffnen. In einer einstündigen Pflichtberatung wird das kaum passieren.“ (mz)