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Schulverweigerer Schule schwänzen in Sachsen-Anhalt: Eltern zahlen viel Geld für Schulverweigerer

Von Elisabeth Krafft 20.02.2017, 10:58
Ein Junge sitzt mit seinem Schulranzen auf einer Tischtennisplatte auf einem Spielplatz
Ein Junge sitzt mit seinem Schulranzen auf einer Tischtennisplatte auf einem Spielplatz dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - Eltern in Sachsen-Anhalt zahlen jedes Jahr mehrere tausend Euro, weil ihre Kinder die Schule schwänzen. Allein in Halle wurden im Vorjahr Bußgeldbescheide über insgesamt 27.300 Euro verschickt, sagte Stadtsprecher Drago Bock. Dabei leitete die Kommune 721 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Erziehungsberechtigte und Schüler ein. In 414 Fällen entschieden Jugendrichter, dass  anstelle eines Bußgeldes gemeinnützige Arbeitsstunden geleistet werden müssen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Verfahren um knapp zehn Prozent. So waren es 2015 in Halle nur 646.

Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist in Sachsen-Anhalt auf 1.000 Euro beschränkt. „Einheitliche Statistiken für ganz Sachsen-Anhalt gibt es allerdings nicht“, sagte Stefan Thurmann, Sprecher des Bildungsministeriums. Für die Umsetzung der Verfahren seien die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Auch im Landkreis Wittenberg ist die Zahl der Schulschwänzer gestiegen. Wurden 2015 noch 93 Verfahren eingeleitet, so waren es im Vorjahr bereits 137. Zeitgleich habe die Summe der verhängten Bußgelder von fast 2.700 auf mehr als 3.300 Euro zugenommen, erklärte Kreissprecher Ronald Gauert.

Schulverweigerer in Sachsen-Anhalt: Eltern zahlen viel Geld für Schwänzer

Die Schulpflicht ist in Deutschland gesetzlich geregelt.  Als  Verweigerer gilt bereits, wer dem Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen einen Tag fern bleibt. Nicht jeder unentschuldigte Fehltag führt dabei zu einem Bußgeld - zuvor greifen andere Maßnahmen. So müssen Lehrer in der Regel zuerst selbst aktiv werden und den Kontakt zu Eltern und Schüler suchen, um herauszufinden, weshalb dieser dem Unterricht fernbleibt.  Zeigen diese Gespräche keine Wirkung, wird das Fehlen von der Schulleitung an die kreisfreie Stadt oder den Landkreis gemeldet. Dann droht ein Bußgeld.

In letzter Konsequenz können Schulverweigerer in Sachsen-Anhalt sogar im Gefängnis landen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Ungehorsamkeitsarrest, der durch einen Jugendrichter verhängt wird und auf maximal eine Woche begrenzt ist. 2015 verbüßten laut Justizministerium 166 Schulschwänzer einen Arrest  in der Jugendarrestanstalt Halle. 2014 waren es 114.  „Wir müssen akzeptieren, dass es kleine Gruppe von Schulverweigerern gibt, die wir mir Geldbußen oder Arbeitsstunden nicht erreichen“, sagte Bildungs-Staatssekretärin Edwina Koch-Kupfer.

Der Arrest wird aber nicht direkt wegen des Fernbleibens vom Unterricht verhängt. „Bei der Vollstreckung handelt es sich  um eine Ersatzmaßnahme  für eine nicht gezahlte Geldbuße oder nicht erbrachte Sozialstunden“, erklärte Ministeriumssprecher  Thurmann. Bußgeld und Arrest sind die letzten Mittel.  Im Programm „Schulerfolg sichern“ werden bis 2020 rund 118 Millionen Euro aufgewendet, um die Zahl der Schulschwänzer zu verringern. Landesweit laufen derzeit 352 Projekte der Schulsozialarbeit mit 413 Schulsozialarbeitern.  (mz)