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Schließung von Gaststätten Schließung von Gaststätten: Oberverwaltungsgericht bestätigt Öffnungsverbot

04.05.2020, 12:36
Schild an der Eingangstür einer Kneipe: "jeschlossen".  
Schild an der Eingangstür einer Kneipe: "jeschlossen".   dpa-Zentralbild

Magdeburg - Restaurantbesitzer in Sachsen-Anhalt müssen mit der Wiederöffnung ihrer Restaurants weiter auf die Freigabe der Landesregierung warten: Vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ist ein Antrag auf Außervollzugsetzung des Öffnungsverbots aus der vierten Corona-Landesverordnung gescheitert.

Bereits am Donnerstag habe der 3. Senat den Antrag einer Leipziger Catering-Firma abgelehnt, teilte das Gericht am Montag mit.

Gericht: Schließung ist „notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme“

Die Richter sahen die Schließung demnach als „notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme“ an. Zwar müssten Gastronomen durch die Verordnung „einen empfindlichen Eingriff in ihre Berufsausübung und massive Einkommenseinbußen hinnehmen, die existenzielle Folgen haben können“, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt. Dieses private und vor allem wirtschaftliche Interesse bleibe aber „hinter dem öffentlichen Interesse an Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Bevölkerung zurück“.

Der Antrag bezog sich auf die vierte Landesverordnung, seit Montag gilt bereits die fünfte. Der Absatz, der den Gaststätten die Öffnung für Publikumsverkehr verbietet, ist allerdings in beiden Verordnungen identisch. Ein Antrag gegen das gastronomische Öffnungsverbot in der fünften Landesverordnung hätte daher wenig Aussicht auf Erfolg, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein solcher Antrag liege bisher nicht vor.

Wirtschaftsminister stellt baldige Öffnung unter Auflagen in Aussicht

Das Gericht beschäftigte sich in dem Antrag erstmals mit den Regelungen zur Gastronomie. Vorige Woche hatte ebenfalls der 3. Senat des Gerichts bereits einen Antrag des Einzelhandels gegen die Regelung, dass nur Läden mit höchstens 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen, abgewiesen.

Diese Begrenzung fiel, anders als das Öffnungsverbot für Restaurants, in der fünften Verordnung weg. Den Gastronomen stellte Wirtschaftsminister Armin Willingmann jedoch eine baldige Öffnung unter Auflagen in Aussicht. Am Dienstag will der Sozialdemokrat ein Konzept dafür vorstellen. (dpa)