Kontrollgremium Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff soll in den ZDF-Verwaltungsrat
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) soll
künftig einer der vier Ländervertreter im ZDF-Verwaltungsrat sein. Er soll den scheidenden Stanislaw Tillich ersetzen.

Magdeburg/Mainz/dpa - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) soll künftig dem ZDF-Verwaltungsrat angehören. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten auf ihrer Sitzung in der vergangenen Woche. Ein Regierungssprecher in Sachsen -Anhalt bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Informationen aus Konferenz-Kreisen. Haseloff kommt demnach neu in das Gremium, da der frühere sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich mit Ende der Amtsperiode im Sommer ausscheidet.
ZDF-Verwaltungsrat: Ländervertreter überwachen
Tätigkeit des Intendanten
Insgesamt wird es wieder vier Ländervertreter in dem Gremium geben, das die Tätigkeit des Intendanten des öffentlich-rechtlichen Senders in Mainz vor allem in Haushaltsfragen - also Finanzen und Investitionen - überwacht. Aktuelle Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrats ist die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), weitere Mitglieder der Länder sind der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein brandenburgischer Amtskollege Dietmar Woidke (SPD). Die drei Länderchefs sollen auch in der nächsten Amtsperiode dem Verwaltungsrat angehören, wie es aus den Kreisen weiter hieß.
Der ZDF-Verwaltungsrat hat insgesamt zwölf Mitglieder. Neben vier Ländervertretern, die von den Ministerpräsidenten berufen werden, werden acht vom unabhängigen Fernsehrat beim ZDF gewählt. Der Fernsehrat ist als Gremium eine Art Querschnitt der Gesellschaft. Die Mitglieder überwachen die Programmarbeit des Senders. Sie kommen unter anderem aus Wirtschaft, Politik, Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen. Die vom Fernsehrat gewählten ZDF-Verwaltungsratsmitglieder dürfen weder Teil einer Regierung noch Mitglied des Bundestags oder von Landtagen sein. Die Zusammensetzung des Rats ist im ZDF-Staatsvertrag der Länder geregelt.