An Unfallschwerpunkten Mit neuer Technik: So will Sachsen-Anhalt gegen Temposünder vorgehen
Sachsen-Anhalt setzt auf eine neue Blitzertechnik. Bei Section Control wird das Tempo eines Fahrzeugs nicht an einer Stelle gemessen, sondern es wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke errechnet. Wo werden die neuen Geräte aufgebaut?

Magdeburg/dpa - Sachsen-Anhalt will an Unfallschwerpunkten künftig neue Technik einsetzen - sogenannte Section Control-Anlagen. Das sind Streckenradar-Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung.
Dabei wird das Tempo nicht wie mit einem Blitzer an einer einzelnen Stelle erfasst, sondern die durchschnittliche Geschwindigkeit auf einer Strecke ermittelt. Alle Fahrzeuge werden automatisch beim Einfahren in den Streckenabschnitt und beim Ausfahren registriert.
Sachsen-Anhalt plant Einsatz von Section Control
Laut Innenministerium will sich das Kabinett im ersten Halbjahr mit dem Projekt befassen. Für die Section Control muss das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geändert werden, das könnte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Die Abschnittskontrollen werden jeweils angekündigt, wie Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sagt. „Das Instrument soll an klaren Verkehrsunfallschwerpunkten zum Einsatz kommen.“ Dazu könnten beispielsweise bestimmte Autobahnabschnitte gehören. „Wir müssen zur Umsetzung noch Technik anschaffen“, sagte Zieschang.
Datenschutzbedenken gegen Section Control
In Niedersachsen gibt es die Section Control bereits südlich von Hannover. Die Abschnittskontrolle sei eine der innovativsten Verkehrsüberwachungstechniken, heißt es in einem Abschlussbericht zu dem Pilotprojekt an der Bundesstraße 6.
Dort ist die Strecke, auf der gemessen wird, 2,2 Kilometer lang. Anderen Ländern wird in dem Abschlussbericht empfohlen, die Section Control ebenfalls im eigenen Streckennetz einzusetzen.
Allerdings wurde die Anlage bei Hannover im Nachbarland von Sachsen-Anhalt mehrfach wegen datenschutzrechtlicher Bedenken angefochten. Sie ging jedoch wieder in Betrieb, nachdem das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen hatte.