Maßnahmen treten am Dienstag in Kraft Sachsen-Anhalt: Lockerungen für Kreise mit Inzidenz unter 100 veröffentlicht
Magdeburg - Die Eindämmungsverordnung, die Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt unter einer Inzidenz von 100 verspricht, ist von der Landesregierung am Samstag veröffentlicht worden. Die Maßnahmen wurden bereits am Donnerstag erläutert und sollen am Dienstag in Kraft treten. Neu ist die Geltungsdauer bis zum 13. Juni.
Im Handel ist dann der Einkauf ohne Terminvereinbarung möglich. Die Kundenzahl ist begrenzt. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Kontaktdaten müssen mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs hinterlegt werden.
Professionell organisierte Veranstaltungen können stattfinden
Im Sport gibt es großzügige Lockerungen. So soll der Trainingsbetrieb im organisierten Sport mit bis zu 25 Personen im Freien möglich sein - auch bei Kontaktsportarten wie Boxen oder Karate. Nur Trainer und die Verantwortlichen müssen nach Aussage der Staatskanzlei einen negativen Coronatest vorweisen. Außerhalb des Trainingsbetriebes ist kontaktfreier Sport mit bis zu 25 Personen im Freien erlaubt, allerdings benötigen dabei alle Sporttreibenden einen negativen Test. Fitnessstudios sind mit Tests und Kontaktnachverfolgung geöffnet. Es gibt eine Zugangsbeschränkung von einer Person je 20 Quadratmeter.
Außerdem können Kultureinrichtungen wieder öffnen. Gleiches gilt für weitere Teile der Gastronomie und Badeanstalten. Professionell organisierte Veranstaltungen können unter Auflagen mit höchstens 20 Teilnehmern stattfinden. Hinzu kommen weitere Lockerungen ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.