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Sachsen-Anhalts AfD-Vize Ronny Kumpf: Sachsen-Anhalts AfD-Vize war "Porno-Ronny"?

Von Hagen Eichler 14.09.2017, 10:00
Der AfD-Bundestagskandidat Ronny Kumpf
Der AfD-Bundestagskandidat Ronny Kumpf Privat

Magdeburg - Seinen Wählern gegenüber gab sich der Magdeburger AfD-Politiker Ronny Kumpf gutbürgerlich. „Für ein familienfreundliches Magdeburg“ wolle er sich einsetzen, versprach der damals weitgehend unbekannte Stadtratskandidat im Mai 2014.

Dann aber tauchten Bilder auf, die Kumpf ganz anders zeigten: unbekleidet und in eindeutiger Position mit einer Frau – Kumpf hatte sich als Pornodarsteller versucht.

Seiner Parteikarriere haben die bis heute kursierenden Videoschnipsel nicht geschadet: Kumpf ist sogar aufgestiegen. Als Vize-Landeschef ist er heute die rechte Hand von André Poggenburg und kandidiert auf Platz 6 der Landesliste für den Bundestag. Jetzt hat er allerdings vor Gericht versucht, Lästereien über sein Vorleben zu untersagen - und ist damit gescheitert.

Ronny Kumpf: AfD-Politiker wehrt sich gegen den Spitznamen Porno-Ronny

Mit einer Anzeige wegen Beleidigung hatte er sich gegen den in Parteikreisen kursierenden Spitznamen „Porno-Ronny“ gewehrt. Das frühere AfD-Mitglied Jörg A. soll die Schmähung unter anderem in E-Mails an Kumpf verwendet haben, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.

Am Montag verhandelte nun das Amtsgericht Magdeburg über den Fall. Zu einem Urteil kam es indes nicht. Richterin Corinna Münzer stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1 500 Euro ein.

Damit bleibt die Frage, ob die Bezeichnung „Porno-Ronny“ für den Vize-Landeschef der AfD eine Beleidigung ist, ungeklärt. Der Angeklagte Jörg A. sieht sich nach MZ-Informationen durch den ausgebliebenen Schuldspruch dennoch als Sieger. Sein Rechtsanwalt hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass man einen Schweißer ja auch einen Schweißer nennen dürfe - gleiches müsse für Pornodarsteller gelten.

Mitverhandelt wurde eine weitere Anzeige gegen A., ebenfalls durch einen nicht unbekannten AfD-Funktionär. Der Landtagsabgeordnete Oliver Kirchner sah sich beleidigt und bedroht. Sinngemäß soll A. dem Politiker mitgeteilt haben, er müsse aufpassen, dass er nicht abgeholt und ins KZ gesteckt werde.

AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt bedrohten sich und andere

Selbst diese Formulierung führte nicht zu einer Verurteilung. A.s Rechtsanwalt hatte gekontert, dass Kirchner selbst schon Drohungen ausgesprochen habe. Öffentlich geworden ist eine Aussage über den Sachsen-Anhalt-Korrespondenten des Deutschlandfunks, Christoph Richter. „Irgendwann sollte man Herrn Richter vom Deutschlandfunk den Schlips mal etwas enger ziehen“, hatte Kirchner am 2. Mai in einer internen Chatgruppe der AfD geschrieben. Der gesamte Chatverlauf wurde im Juni auf der mittlerweile verbotenen linksradikalen Internetplattform „linksunten.indymedia“ veröffentlicht.

Vor Gericht soll es auch um einen weiteren parteiinternen Spitznamen gegangen sein: Kirchner wird seit langem als „Pfandflaschenbetrüger“ geschmäht. A.s Anwalt stellte vor Gericht die Frage in den Raum, warum Kirchner diese Beleidigung nie angezeigt habe. Die Taktik des Advokaten zeigte Erfolg.

Die Einstellung des Verfahrens gegen A. wird in dem Moment wirksam, in dem dieser die Geldauflage zahlt. Bei Gerichten ist die Einstellung gegen Auflage ein gängiges Mittel, um Verfahren abzukürzen.

Laut Strafprozessordnung kommt es dann in Frage, wenn dadurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt wird sowie „die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Oft geht es um Bagatelldelikte wie Beleidigung. Der Angeklagte ist dann nicht freigesprochen, aber auch nicht verurteilt. Er kann sich daher auf die Unschuldsvermutung berufen. (mz)