Prozess Urteil gegen IS-Kämpferin Leonora M. aus Sachsen-Anhalt: Beide Seiten legen Revision ein
Die 22-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt war Ende Mai wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien verurteilt worden. Nun legten die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft und die Anwälte der Angeklagten Revision ein.
Halle - Nach dem Urteil im Prozess um eine mutmaßliche IS-Kämpferin haben beide Seiten Revision eingelegt. Sowohl die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft als auch die Anwälte der Angeklagten hätten das Rechtsmittel genutzt, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg. Die Gründe dafür ließ sie zunächst offen. Sollte der Revision stattgegeben werden, würde der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) landen. Die Revisionsentscheidung fällt der zuständige Senat am BGH.
Die 22-jährige Leonora M. aus Sangerhausen war Ende Mai wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht sah laut Urteilsbegründung die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen an. Vom Vorwurf der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprach das Gericht die Angeklagte hingegen frei.