keine bewirtung für kinder Restaurantverbot für Kinder? Das sagen Gastronomen in Sachsen-Anhalt
Ein gemütlicher Abend im Restaurant, allerdings ohne Kinder. Was manchen Eltern eine Sehnsucht ist, setzte ein Restaurant an der Ostsee per Hausrecht in die Tat um. Kinder unter zwölf Jahren sind dort nämlich nicht erwünscht. Was denken Gastronomen in Sachsen-Anhalt darüber?
Magdeburg/DUR - Ein Besuch im Restaurant - ganz ohne Kinder und Babys, die Aufmerksamkeit benötigen. Ein Lokal aus Dierhagen an der Ostseeküste setzte dies in die Tat um und schloss jüngst die Bewirtung für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren aus. Diesen Hinweis hat das "Restaurant Schipperhus" auch auf seiner Webseite vermerkt.
Restaurantbesuch ohne Kinder
Immer wieder sei es im Restaurant zu unschönen Begebenheiten gekommen, an denen Familien mit kleineren Kindern beteiligt waren. Es tobe ein regelrechter Kampf der Kulturen. Gäste, die abends in Ruhe gepflegt essen wollen - gegen Eltern mit Kindern, die das nicht zulassen würden. Stammgäste ziehen sich wegen Kinderlärms und anderer Vorfälle bereits zurück, sagte Ricarda Biebl, Betreiberin des Restaurants, gegenüber Bild vor einigen Tagen.
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Der Ausschluss von Kindern unter zwölf Jahren sorgte bundesweit für einen medialen Aufschrei. Neben Unverständnis gab es aber auch viel Zustimmung für die Entscheidung der Betreiber des "Schipperhus". Wie denken Sachsen-Anhalts Gastronomen über die Sache?
Sachsen-Anhalts Gastronomen verweisen auf das Hausrecht
Das Hallesche Sternerestaurant "Speiseberg" hat mit lärmenden Kindern und Familien, die ihren Nachwuchs beim Restaurantbesuch "freien Lauf" lassen, keine Erfahrungen gemacht. Auf Nachfrage heißt es, dass, wenn es doch zu Situationen kommt, in denen Kinder nicht dem Benehmen Erwachsener folgen, es einen Hinweis des Personals an die Eltern gebe. Zudem heißt es von den Betreibern, dass das Besucher-Klientel in der deutschen Restaurantlandschaft vielseitig ist, weshalb die Besitzer jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch machen könnten.
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Die Betreiber des "Warias am Markt" aus Braunsbedra äußerten auf Anfrage Verständnis für die Entscheidung des "Schipperhus" die Bewirtung von Kindern unter 12 Jahren zu unterlassen. So wurde in vergangenen Jahren des öfteren bemerkt, dass jüngere Kinder ein anderes Verhalten an den Tag legen, als sie es im höheren Alter tun würden. Auch hier wird auf das Gut des Hausrechts hingewiesen, doch ein Ausschluss von Familien mit Kindern würde für die Besitzer des "Warias am Markt" nicht infrage kommen.
Der Regionalverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands in Sachsen-Anhalt (DEHOGA) betrachtet den Ausschluss der Bewirtung von unter zwölfjährigen Kindern sachlich. Ebenfalls wird auf das Hausrecht der Betreiber hingewiesen, wobei diese in ihrer Entscheidungsvielfalt freie Handhabe besitzen.
Viel Verständnis bei der Facebook-Community
In einem Facebook-Aufruf wollten wir wissen, wie die Social-Media-Community über den Ausschluss von Kindern in Restaurants denkt. Der Großteil der Leser äußerte Verständnis für die Entscheidung der Besitzer des "Schipperhus". So machten mehrere User Erfahrungen mit "Kindern ohne entsprechendes Benehmen", die lärmend und tobend zu Gast sind.
Neben Kommentaren zur freien Ausübung des Hausrechts wurden auch Beispiele genannt, wobei gastronomische Einrichtungen unterschiedliche Zielgruppen ansprechen - so etwa das Zutrittsrecht ab 18 Jahren oder spezifische Familienrestaurants.