1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Reine Briefwahl mit Verfassung vereinbar

Landesverfassungsgericht hat entschieden Reine Briefwahl mit Verfassung vereinbar

Aktualisiert: 3.5.2021, 15:31
Das Landesverfassungsgericht hat am Montag eine Klage von 22 Landtagsabgeordneten zurückgewiesen.
Das Landesverfassungsgericht hat am Montag eine Klage von 22 Landtagsabgeordneten zurückgewiesen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Dessau-Roßlau - Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht hält eine reine Briefwahl unter engen Voraussetzungen für zulässig. Es wies am Montagnachmittag in Dessau-Roßlau eine Klage von 22 Landtagsabgeordneten, darunter 21 von der AfD-Fraktion, als unbegründet zurück. Diese waren mit einem Normenkontrollverfahren gegen Änderungen des Wahlgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes vorgegangen, die eine reine Briefwahl ermöglichen. Die Kläger sahen die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt.

Landesverfassungsgericht hält reine Briefwahl für zulässig

Das Verfassungsgericht stellte fest, dass eine reine Briefwahl zwar das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl einschränke, das sei unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen aber zulässig. Die angegriffenen Gesetze ermöglichten eine reine Briefwahl nur, wenn eine Stimmabgabe in Wahlräumen wegen einer Gefahr für Leib und Leben unmöglich ist. Eine solche Entscheidung sei zudem uneingeschränkt juristisch überprüfbar.

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt keine reine Briefwahl

Eine reine Briefwahl - etwa bei der Landtagswahl am 6. Juni - ist bislang nicht beabsichtigt. Erst Ende vergangener Woche hatte Landeswahlleiterin Christa Dieckmann mitgeteilt, das Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag sei aus aktueller Sicht möglich. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter zunächst also nicht. (dpa)