Kritik an fehlender Umsetzung Pflegeheime in Sachsen-Anhalt halten sich nicht an Besuchsregeln
Die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt beklagt die fehlende Umsetzung der gelockerten Besuchsregeln in manchen Pflegeheimen. Die Heimaufsicht hält das Problem für überschaubar.
Halle (Saale)/dpa - Nachdem die strengen bishin zu Besuchsverboten reichenden Besuchsregeln in Pflege- und Altenheimen in Sachsen-Anhalt gelockert wurden, mangelt es laut Verbraucherzentrale an der Umsetzung dieser Lockerungen. Die Verbraucherschützer erreichten vermehrt Anfragen, ob die Verbote der Pflegeheime für Besuche von Angehörigen und das Verlassen der Einrichtung zulässig seien, schrieb eine Sprecherin der Verbraucherzentrale jüngst.
Laut Eindämmungsverordnung des Landes und den darin festgehaltenen Lockerungen sind mittlerweile zehn Besucher pro Bewohner möglich - wenn diese vorher geimpft, getestet oder genesen sind. Trotzdem halte sich laut Verbraucherzentrale nicht jede Einrichtung daran. Zahlreiche Anrufe belegten das. „Ich darf meine zweifach geimpfte 92-jährige Oma mit ihrem Urenkel von zwei Jahren im Pflegeheim nicht besuchen“ wird eine Anruferin zitiert. Hier lägen „eklatante Verstöße gegen geltendes Recht vor“, so die Verbraucherschützer.
Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe reagiert gelassen. „Dieses Problem ist uns in keinster Weise bekannt“, erklärte eine Sprecherin. Sowohl im Bund als auch im Land halte es sich dabei vermutlich um Einzelfälle. Im Ausnahmefall könne die Heimleitung auch ein zeitlich begrenztes Besuchsverbot verhängen, falls es im Haus zu einer Corona-Infektion gekommen ist. Die Eindämmungsverordnung gebe das her.
Die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes hat derweil solche Fälle auf dem Schirm. „Vom 1. Januar bis Anfang August sind circa 70 Beschwerden zu Verstößen gegen die Besuchsregelungen eingegangen. Auch bei Regelprüfungen wurden diese vereinzelt festgestellt“, sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamt. In der Praxis zeige sich, dass einige Pflegeeinrichtungen trotz der Lockerungen im Mai deutlich strengere Besuchsbeschränkungen anwendeten.
Hier sei es die Aufgabe der Heimaufsicht, die Einrichtungen über die Rechtslage aufzuklären und zu den Besuchsregelungen zu beraten. Es bestünde weitestgehend die Bereitschaft, die aktuellen Besuchsregelungen anzupassen und umgehend umzusetzen. Etwa Beratungen zu Fragen von Besuchs- und Ausgangsregelungen habe es bisher in diesem Jahr gegeben.
Die Aufsicht hätte als letzte Handhabe die Möglichkeit, bei Verstößen ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese hätten aber bisher weder angedroht noch vollzogen werden müssen, „da die Einrichtungen nach der Beratung durch die Heimaufsicht die Besuchsregelungen entsprechend angepasst haben“, erklärte die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes.