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  7. Reichsbürger-Prozess: Berufung von Peter Fitzek abgewiesen

Entscheidung ist gefällt Landgericht Dessau weist Berufung von "Reichsbürger" Peter Fitzek zurück

Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, ist mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg wegen Körperverletzung und Beleidigung gescheitert. Damit könnte die Haftstrafe bald rechtskräftig werden.

Von DUR Aktualisiert: 16.09.2024, 17:13
Peter Fitzek ist mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg gescheitert. 
Peter Fitzek ist mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg gescheitert.  Foto: dpa

Dessau-Roßlau. - Das Landgericht Dessau-Roßlau hat die Berufung des selbsternannten "Königs von Deutschland", Peter Fitzek, zurückgewiesen. Dies könnte für den "Reichsbürger" nun eine achtmonatige Gefängnisstrafe bedeuten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt werden.

Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek im Juli 2023 wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

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Es sah es damals als erwiesen an, dass Fitzek eine Mitarbeiterin des Landkreises Wittenberg gegen eine Wand stieß und ihr einen Fußtritt verpasste. Zwei Bundeswehrangehörige, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, beschimpfte er demnach als „Faschistenschweine“. 

Gegen das Urteil legten sowohl Fitzek als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Diese wies das Landgericht Dessau-Roßlau nun zurück.