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Öffnung nach Corona-Zwangspause Öffnung nach Corona-Zwangspause: Was Restaurantbesitzer in Sachsen-Anhalt und Gäste beachten müssen

18.05.2020, 06:44
Wernigerode: Michael Wiecker bereitet sein Café am Marktplatz für die Eröffnung vor.
Wernigerode: Michael Wiecker bereitet sein Café am Marktplatz für die Eröffnung vor. ZB

Magdeburg - Die ersten Restaurants in Sachsen-Anhalt dürfen öffnen. Dazu mussten die Wirte bei ihren Landräten und Oberbürgermeistern Sonderanträge stellen. Voraussetzung war ein eigenes Hygienekonzept. Am Freitag dürfen die Lokale dann auch ohne Sondergenehmigung öffnen - auch für sie gelten aber strenge Vorgaben. Was Restaurantbesitzer nun beachten - und was die Gäste?

Was gilt für Gäste beim Restaurantbesuch?

Laut Landesverordnung dürfen Gäste sowohl im Außenbereich als auch im Gastraum Platz nehmen. Pro Tisch erlaubt sind maximal fünf Menschen, die auch in verschiedenen Haushalten leben dürfen. Tische müssen in den Räumen 1,5 Meter auseinander stehen, im Freien 2 Meter. Eine Reservierungspflicht bestehe nicht, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Allerdings würden die Gäste platziert. Auch Dehoga-Landespräsident Michael Schmidt hält Reservierungen zwar nicht für unabdingbar, ruft die Kunden aber trotzdem auf, ihren Besuch wenn möglich anzukündigen. «Alles, was geplant werden kann, ist für uns natürlich leichter zu handhaben», sagte Schmidt.

Zudem müssen sich Gäste in einer Anwesenheitsliste des Lokals eintragen, mit Tischnummer und Uhrzeit. Wenn nachträglich bekannt wird, dass ein Gast sich mit dem Coronavirus infiziert hat, sollen die Behörden alle Kontaktpersonen wiederfinden und kontaktieren können, erklärte Grimm-Benne.

Wann öffnet welches Restaurant?

Wer bereits am Montag öffnen möchte, musste dafür im Vorfeld eine Sondergenehmigung beim Landrat beziehungsweise Oberbürgermeister einholen. Der Branchenverband Dehoga rechnete damit, dass rund 30 Prozent der Restaurants davon Gebrauch gemacht haben. Nur die Gourmets in der Landeshauptstadt müssen sich noch bis Freitag gedulden: Magdeburg lehnte die Ausnahmeregelungen wegen des befürchteten bürokratischen Aufwands generell ab und will den 22. als Öffnungstermin abwarten. Dann können die Restaurantbesitzer auch ohne Sondergenehmigung aufmachen. Dafür genügt eine einfache Anzeige, also etwa ein Aushang im Schaufenster.

Wieso können nicht alle Restaurants am Montag öffnen?

Ursprünglich hatte die Landesregierung die Öffnung landesweit für den 22. Mai geplant. Damit galt die Magdeburger Regierung Anfang Mai noch als Vorreiter. Damit wollte vor allem Gesundheitsminister Grimm-Benne eine Öffnung vor dem traditionell feucht-fröhlichen Himmelfahrtstag verhindern. Die zu erwartenden betrunkenen Gruppen würden die Durchsetzung der Abstandsregeln erschweren, so die Befürchtung.

In den Tagen darauf preschten dann allerdings andere Länder mit früheren Öffnungsdaten vor. So erlaubte etwa Sachsen-Anhalts Nachbarland Niedersachsen die Öffnung - wenn auch unter noch strengeren Vorgaben - bereits am vorigen Montag. Auch Sachsen und Thüringen öffneten die Gaststätten bereits. Um einen Wettbewerbsnachteil der grenznahen Regionen wie dem Ostharz zu vermeiden, rang sich die Landesregierung schließlich zu der Ausnahmeregel durch.

Welche Regeln müssen Gastwirte einhalten?

Zur Orientierung hat das Wirtschaftsministerium mit Branchenvertretern acht Grundregeln für die Wiederöffnung erarbeitet. Nötig ist ein Hygienekonzept. Die Gäste müssen über die Regeln informiert werden. Das Personal soll einen Mundschutz tragen. Gezahlt werden soll möglichst kontaktlos. Neben den acht Grundregeln vereinbarten Ministerium und Branche weitere Handlungsempfehlungen. Für eine Sondergenehmigung zur Öffnung am Montag mussten die Gastronomen ihr Hygienekonzept schon vorab einreichen und genehmigen lassen. Auch die Lokale, die erst am Freitag öffnen, müssen auf Anfrage ein solches Konzept vorlegen können.

Dürfen Kneipen und Bars öffnen?

Laut Landesverordnung nicht. Dort werden Kneipen, Bars und ähnliche Lokale, bei denen es mehr Getränkebetrieb als Speisewirtschaft gibt, ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Lokalitäten seien zu Beginn der Pandemie wegen des Infektionsrisikos als erstes geschlossen worden, sagte Grimm-Benne. «Wir werden sie nur dann aufmachen, wenn wir uns sicher sind, dass wir das verantworten können.» Einen Zeitpunkt nannte sie nicht.

Für FDP-Chef Frank Sitta ist die Trennung von Gaststätte und Kneipe nicht nachvollziehbar. «Warum Hygiene- und Abstandsgebote nur dann ausreichen, wenn ein Schnitzel zum Bier gereicht wird, versteht niemand.» Auch Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) kritisierte diese Unterscheidung. Im Gaststättengesetz sei der Unterschied zwischen Speisegaststätte und Schankwirtschaft vor einigen Jahren absichtlich gestrichen worden, weil die Unterscheidung so schwer sei.

Konnten die Kommunen die Vorgaben erfüllen?

Das befürchtete Bürokratie-Chaos bei den Sonderanträgen ist offenbar ausgeblieben. «Die Kreise haben es geschafft, den bürokratischen Aufwand klein zu halten», sagte Dehoga-Chef Schmidt. Die Kreise hätten ihre Antragsformulare online zur Verfügung gestellt und größtenteils sehr zügig bearbeitet.

Das Land hatte eigentlich Einzelfallprüfungen vorgegeben, die auch eine Begehung der Gaststätten vor der Öffnung vorsahen. Laut Schmidt war es zum Beispiel im Burgenlandkreis aber möglich, das Konzept zunächst anhand von Bildern im Antrag zu verdeutlichen und die Begehung auf einen Zeitpunkt nach der Öffnung zu verlegen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) hatte gesagt, er sei grundsätzlich ein Freund pragmatischer Lösungen, verwies aber auf die Federführung des Gesundheitsministeriums bei den Vorgaben. «Der Landrat muss einen rechtskonformen Weg finden», sagte der Minister. (Franziska Höhnl und Fabian Albrecht, dpa)