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Öffnung der Spielplätze Öffnung der Spielplätze: Die regionalen Unterschiede in Sachsen-Anhalt in der Übersicht

07.05.2020, 14:03
Kinder erobern die Spielplätze zurück. Doch in den einzelnen Landkreisen gelten verschiedene Regeln.
Kinder erobern die Spielplätze zurück. Doch in den einzelnen Landkreisen gelten verschiedene Regeln. www.imago-images.de

Halle (Saale) - Von Freitag an dürfen die meisten Spielplätze in Sachsen-Anhalt wieder für Kinder und Familien freigeben werden. In zahlreichen - aber nicht allen - Kommunen sind von den Verwaltungschefs entsprechende Allgemeinverordnungen erlassen worden, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Diese treten von Freitag an in Kraft.

Denn Sachsen-Anhalts Landesregierung hat verfügt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte selbst entscheiden können, ob und welche Spielplätze sie ab 8. Mai wieder freigeben. Die Anlagen sind seit Mitte März gesperrt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Auf die Umfrage reagierten 11 von 14 Landkreisen und kreisfreien Städten im Land. In allen Fällen werden die Spielplätze unter Auflagen geöffnet. Die allgemeinen Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Dazu zählen Abstandsregeln, und bestimmte Personen - etwa an Covid-19 Erkrankte - dürfen die Spielplätze nicht nutzen. Teilweise gibt es jedoch Unterschiede:

HALLE: Im Amtsblatt erscheint an diesem Donnerstag ein Abdruck der Allgemeinverfügung. Sie enthalte nur wenige Regeln, sagte Oberbürgermeister Bernd Wiegand. Abstandsregeln sollen durch Erziehungsberechtigte umgesetzt werden.

HARZ: Öffentliche und private Eigentümer können Spielplätze täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr öffnen. Auch Begleitpersonen sind gestattet. Hust- und Nießetikette zählen zu den Auflagen. Neben den angeordneten Maßnahmen können im Einzelfall weitere Beschränkungen festgelegt werden. Kommunen und Eigentümer müssen die Einhaltung der Regelungen der Allgemeinverfügung durch regelmäßige Kontrollen überwachen.

BÖRDE: Vom Landkreis Börde hieß es am Dienstag, dass Anträge gestellt werden können. „Dem Antrag ist ein Konzept beizufügen, das die Sicherstellung der Zugangsbeschränkungen, Kontrollmaßnahmen, Abstandsregelung beschreibt.“

STENDAL: Die Allgemeinverfügung soll pünktlich am Freitag in Kraft treten „um den Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, die öffentlichen Spielplätze, natürlich immer unter den Bedingungen der Einhaltung der 5. Eindämmungsverordnung, wieder nutzen zu können“, teilte der Landkreis mit. In der Eindämmungsverordnung sind die allgemeinen Regeln wie Abstandswahrung enthalten.

MANSFELD-SÜDHARZ: Der Landkreis Mansfeld-Südharz plant eine Allgemeinverfügung. Auch hier wird es bestimmte Regeln geben. „Konkrete Einzelheiten können noch nicht benannt werden“, heißt es.

SALZLANDKREIS: Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt und auf der Homepage des Salzlandkreises veröffentlicht. Über den Facebook-Account der Landkreisverwaltung sollen die Nutzer ebenfalls mit Informationen versorgt werden. Es sollen engmaschige Kontrollen durchgeführt werden.

ALTMARKKREIS SALZWEDEL: Größere und besonders attraktive Spielplätze können unter Umständen nur in Anwesenheit von Betreuungspersonal (Streetworker, Kita-Personal, etc.) betreten werden. „Auf jeden Fall müssen auch die Eltern dafür sorgen, überfüllte Spielplätze zu meiden.“ Der Landkreis verzichtet jedoch auf eine Allgemeinverfügung. Die Städte und Gemeinde müssen beim Kreis beantragen, dass sie ihre Spielplätze wieder freigeben dürfen. Es liege bereits ein Antrag aus Gardelegen vor, den der Kreis genehmigen werde, sagte Landrat Michael Ziche (CDU).

MAGDEBURG: Familien in Magdeburg können von Freitag an alle städtischen Spielplätze wieder nutzen. Man habe sich bewusst dafür entschieden, alle 128 Spielplätze wieder zu öffnen, damit sich die Familien breit verteilen. Auf viel frequentierten Anlagen sollen regelmäßig Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter präsent sein, um die Familien zu beraten.

BURGENLANDKREIS: Die Nutzung wird zunächst nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren gestattet. Damit sollen Ansammlungen von Jugendlichen verhindert werden. Begleitpersonen sind jedoch erlaubt. Es gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen und Abstandsregeln für Begleitpersonen. „Die Fallzahlen im Burgenlandkreis gestatten derzeit, solche Schritte zu gehen. Wir müssen aber vorsichtig bleiben“, teilte Landrat Götz Ulrich mit. Nach dem Spielplatz sollen Kinder fleißig Hände und Gesicht waschen.

JERICHOWER LAND: Ab Freitag sind im Landkreis Jerichower Land alle Spielplätze wieder zur Nutzung freigegeben. Jedoch nur für Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr und in Gruppen von bis zu fünf Kindern. Begleitpersonen sind ebenfalls gestattet. Die örtlich zuständige Stadt oder Gemeinde kann weitere Beschränkungen für die Spielplatznutzung festlegen und bei Regelverstößen entsprechende Platzverweise aussprechen.

SAALEKREIS: Eine Allgemeinverfügung wird mit den Gemeinden abgestimmt und soll ab Freitag in Kraft treten. Darüber hinaus teilte der Saalekreis keine weiteren Besonderheiten mit. (dpa)