Neue Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt Neue Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt: Was sich ab heute ändert - und was nicht

Halle (Saale) - Aufgrund einer neuen Verordnung werden die geltenden Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in vielen Bundesländern ab Montag, dem 20. April 2020, teilweise gelockert. Einige Beschränkungen gelten jedoch weiterhin. Das ändert sich jetzt in Sachsen-Anhalt.
Viele Geschäfte in Sachsen-Anhalt öffnen wieder
Nach gut einem Monat der coronabedingten Ladenschließungen dürfen kleine und mittelgroße Geschäfte am Montag wieder öffnen. Restaurants, Kneipen und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen hingegen grundsätzlich weiter geschlossen bleiben.
Ausgenommen davon sind Autohändler und weiterhin Supermärkte, Fahrradgeschäfte, Buchläden und Baumärkte.
Schulöffnung und Kindernotbetreuung
Ab Montag dürfen mehr Eltern in ihre Kinder in die Notbetreuung bringen. Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet – und nicht beide, wie zuvor, berichtet der MDR. Außerdem wurden Verkäufer und Lehrer neu als systemrelevant eingestuft. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Kindernotbetreuung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration von Sachsen-Anhalt.
Ab Donnerstag, dem 23. April 2020 öffnen zudem die Schulen – allerdings nur für prüfungsrelevante Vorbereitungen und Prüfungen der 10. Und 12. Klassen. Erst ab dem 4. Mai sollen die Schulen schrittweise für alle Klassen öffnen.
Corona-Kontaktbeschränkungen gelten weiter
Dennoch gelten viele Beschränkungen auch weiterhin. So soll in der Öffentlichkeit etwa weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch religiöse Veranstaltungen sind weiterhin nur eingeschränkt möglich. Zudem bleiben Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe vorerst geschlossen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.
Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.
Am 30. April wollen Bund und Länder neue Änderungen besprechen, die dann ab dem 4. Mai gelten sollen. (mz/dpa)