Gesundheit Verstöße gegen Masernimpfpflicht: So viele Verdachtsfälle wurden in Sachsen-Anhalt überprüft
Kinder in Kitas und Schulen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein. Wie wird das in Sachsen-Anhalt überprüft?

Magdeburg/Halle - Im Zusammenhang mit der Masernimpfpflicht sind die Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt bisher mehreren Hundert Verdachtsfällen nachgegangen.
So gab es beispielsweise im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 123 Meldungen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kommunen ergab. In 89 Fällen wurde der entsprechende Nachweis erbracht, 34 Vorgänge sind noch offen.
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Seit 2020 gilt die Masern-Impfflicht für Schulkinder
Seit 1. März 2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Eltern von Kita- und Schulkindern müssen nachweisen, dass ihre Kinder geimpft oder immun sind. Bei Kindern zwischen ein und zwei Jahren reicht eine Impfung, danach müssen sie mindestens zwei Impfungen haben. Alternativ können die Eltern ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen.
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Die Regelung gilt auch für Beschäftigte, die nach 1970 geboren wurden. Die Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder Beschäftigung den Nachweis kontrollieren. Fehlt er, muss der Fall den Gesundheitsämtern gemeldet werden.
Fehlende Impfnachweise gegen Masern müssen Gesundheitamt gemeldet werden
Diese schreiben die Familie in der Regel erst an und können sie zu einem Beratungsgespräch einladen. Gibt es keine Lösung, kann das Amt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen - wegen der Schulpflicht allerdings nicht für Schulkinder. Auch Geldbußen sind möglich.
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Die betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen über ein Portal zu melden. In Dessau-Roßlau wurden nach Angaben der Stadtverwaltung bisher 117 Personen gemeldet.
Auch ohne Masern-Impfung: Schul-Pflicht bleibt bestehen
Davon hätten mehr als 80 Prozent der Personen einen Impfstatus nachweisen können, sagte ein Sprecher. „Die restlichen Personen werden derzeit angeschrieben und angehört. Betretungsverbote, Bußgelder oder Zwangsgelder wurden noch nicht erteilt.“
Dem Gesundheitsamt Stendal liegen aktuell elf Meldungen vor, fünf aus Schulen und sechs aus Kitas. Die betroffenen Personen wurden aufgefordert, den Nachweis einer Masernschutzimpfung oder eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation zu erbringen.