Sonderauslosung bei "6 aus 49" Lotto-Gewinner gesucht: Diese Summe wartet auf einen Spieler aus dem Jerichower Land
Vor gut drei Monaten hat ein Lotto-Spieler aus dem Jerichower Land bei einer Sonderauslosung einen hohen Betrag gewonnen. Doch angefordert hat er seinen Gewinn bisher nicht.
Burg. - Das "Schnaps"-Datum 9.9. hat einem Lotto-Spieler aus dem Jerichower Land Glück gebracht: Bei einer Sonderauslosung von Lotto-Toto Sachsen-Anhalt gewann er am 9. September dieses Jahres 25.000 Euro. Doch auch nach fast drei Monaten hat er seinen Gewinn nicht abgeholt, wie die Lottogesellschaft auf Nachfrage mitteilt.
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Wann verfällt der Lotto-Gewinn?
Der Spieler hatte laut den Angaben mit einem Tippschein für die reguläre Lotto-Variante "6 aus 49" gespielt und gleich Tipps für mehrere Ziehungen abgegeben. Er investierte 88,20 Euro. Zwar hatte er nicht den berühmten Sechser im Lotto, aber die Sonderauslosung brachte ihm trotzdem Geld ein. An dieser nahm er automatisch teil.
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Noch hat der Gewinner genügend Zeit, seinen Anspruch auf das Geld anzumelden. Wie eine Sprecherin von Lotto-Toto Sachsen-Anhalt mitteilt, verfällt der Gewinn erst nach einer Frist von drei Jahren – in diesem Fall also am 31. Dezember 2027.
Lotto Toto: Gewinne werden häufiger nicht bemerkt
Laut der Sprecherin kommt es immer wieder vor, dass selbst hohe Gewinne nicht bemerkt werden, weil die Tippscheine einfach nicht in einer der Annahmestellen kontrolliert werden. So sucht die Lottogesellschaft beispielsweise derzeit auch nach einem Spieler im Landkreis Wittenberg, der im April eine Viertelmillion Euro gewann.
Wer mit einer Lotto-Kundenkarte spielt, wird hingegen bei Gewinnen über 1.000 Euro per Brief benachrichtigt. Kleinere Gewinne werden bei diesen Spielern, wenn sie nicht abgeholt wurden, automatisch auf das hinterlegte Konto überwiesen.
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Sollte der Gewinner aus dem Jerichower Land das Geld nicht bis zum 31. Dezember 2027 anfordern, kommt es erneut in den Topf für die Sonderauslosungen und kann somit noch einmal gewonnen werden.