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Landtag macht Druck Landtag macht Druck: Ex-Volkspolizisten der DDR haben Anspruch auf höhere Rente

25.10.2018, 17:32
Tausende frühere DDR-Volkspolizisten haben Anspruch auf eine höhere Rente. Die Abgeordneten des Landtags Sachsen-Anhalts fordern zügigeres Handeln.
Tausende frühere DDR-Volkspolizisten haben Anspruch auf eine höhere Rente. Die Abgeordneten des Landtags Sachsen-Anhalts fordern zügigeres Handeln. imago/Horst Rudel/Symbol

Magdeburg - Der Landtag in Magdeburg hat die Regierung zu mehr Tempo bei zusätzlichen Rentenansprüchen für frühere Mitarbeiter der DDR-Volkspolizei aufgefordert. Das Urteil des Landessozialgerichts vom April 2017 müsse zügig umgesetzt werden, heißt es in einem am Donnerstag von den Parlamentariern beschlossenen Antrag.

Linken-Finanzexperte Swen Knöchel warf der Landesregierung vor, die Umsetzung zu verzögern. Es sei vertröstet und verschleppt worden, sagte er bei der Debatte im Magdeburger Landtag. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) wies die Vorwürfe zurück.

Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts vor eineinhalb Jahren. Es geht um Mitarbeiter der früheren DDR-Volkspolizei. Die Richter entschieden, dass das früher gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld als Teil des Arbeitsentgelts anzusehen ist. Es muss daher bei der Höhe der Renten berücksichtigt werden. Tausende ehemalige Volkspolizisten haben deshalb Anspruch auf eine höhere Rente. Teilweise ist eine Erhöhung um mehrere Hundert Euro möglich. Besonders Bezieher niedriger Einkommen könnten profitieren.

Mehr Rente für Ex-Mitarbeiter der DDR-Volkspolizei

Der Entscheidung des Landessozialgerichts waren weitere Gerichtsstreits vorausgegangen. Betroffene stellten bereits seit 2007 Anträge zur Überprüfung ihrer Renten. Nach Angaben der zuständigen Polizeidirektion Nord wurden von Oktober 2007 bis September diesen Jahres 5.187 Anträge von Betroffenen gestellt. Entschieden wurde erst über rund 1.200 davon. Den großen Berg von Anträgen hatte die Polizeidirektion auch mit Arbeitsüberlastung begründet.

Innenminister Stahlknecht argumentierte, die Umsetzung des Gerichtsurteils sei umgehend angegangen worden. Zunächst habe es jedoch einer Abstimmung mit dem Finanzressort sowie anderen Bundesländern bedurft. Im Oktober 2017 habe er die Polizeidirektion Nord angewiesen, das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt anzuerkennen, sagte Stahlknecht. Bei der derzeitigen Personalsituation sei es jedoch schwierig, genug Personal für eine zügige Abarbeitung der Anträge zu finden. „Das ist die Quadratur des Kreises“, sagte Stahlknecht.

Sachsen-Anhalt erkennt höheren Rentenanspruch für Ex-Volkspolizisten an

Neben den bisherigen drei Bediensteten stehen nach Angaben des Innenministers inzwischen fünf weitere zur Verfügung. Das werde die Bearbeitung weiter beschleunigen, sagte Stahlknecht. Der SPD-Abgeordnete Rüdiger Erben mahnte, dass mehr Personal in diesem Bereich nicht zulasten anderer Bereiche der Polizeiverwaltung gehen dürfe. Es müsse deshalb zusätzlich befristet Personal eingestellt werden.

Stahlknecht betonte, Sachsen-Anhalt sei neben Brandenburg das einzige Land, dass den höheren Rentenanspruch für frühere DDR-Volkspolizisten anerkenne. Berlin berücksichtige lediglich das Verpflegungsgeld. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und der Bund würden bisher nichts anerkennen. Es sei aber richtig gewesen, die Gerichtsentscheidungen abzuwarten und zu bewerten, sagte Stahlknecht. „Das geht nicht über Nacht.“
Mitarbeiter der Volkspolizei profitierten in der DDR von einem sogenannten Sonderversorgungssystem. Solche Systeme gab es auch für andere Berufsgruppen wie etwa Ärzte und Erzieher. (dpa)