Weitere Lockerungen nach Pfingsten
Das sind die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt
Es ist die umfangreichste Lockerung der Corona-Regeln seit Monaten: In so gut wie allen Bereichen des täglichen Lebens sind in Sachsen-Anhalt nach Pfingsten wieder mehr Öffnungen erlaubt. Voraussetzung ist eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.
Magdeburg - Die Inzidenzwerte in Sachsen-Anhalt gehen schneller zurück als erwartet. Die Landesregierung reagiert mit weitreichenden Öffnungen.
Neue Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt nach Pfingsten
Nach Pfingsten sollen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 unter anderem Hotels, Restaurants, Fitnessstudios und Schwimmbäder unter strengen Vorgaben wieder öffnen dürfen. Fällt die Inzidenz dauerhaft unter 50, sollen weitere Lockerungen folgen. Die Schulen sollen außerdem möglichst noch in diesem Jahr wieder für alle Schüler öffnen, wie die Landesregierung am Donnerstag mitteilte.
Zugang für Genesene, Geimpfte und Getestete
Zugang zu den Öffnungen im Innenbereich haben grundsätzlich nur die sogenannten drei Gs - Genesene, Geimpfte und (negativ) Getestete. Auch in vielen Draußen-Angeboten herrscht weiter Testpflicht. Ursprünglich wollte die Landesregierung die weiteren Lockerungen erst erlauben, wenn die Inzidenz über mehrere Wochen unter 100 liegt.
Die Entwicklung der letzten Tage sei aber so positiv, dass man davon abgesehen habe, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Nur noch der Landkreis Harz hatte in Sachsen-Anhalt am Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100.
Corona-Lockerungen in Sachsen-Anhalt im Überblick
Die neue Corona-Landesverordnung tritt am Dienstag in Kraft. Die neuen Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit zweistelliger Inzidenz im Überblick:
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Die Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bestehen: Treffen sind weiterhin mit fünf weiteren Menschen eines anderen Haushalts erlaubt, nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt es nicht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unter 50, dürfen weitere fünf Menschen aus weiteren Haushalten dazukommen.
SCHULEN
Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt liegen inzwischen wieder stabil unter einer Inzidenz von 165. Ab diesem Wert müssen die Schulen laut Bundes-Notbremse schließen. Alle Schulen können somit grundsätzlich nach den Ferien am Dienstag öffnen. Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt zunächst aufgehoben.
In den Landkreisen Börde, Jerichower Land und Anhalt-Bitterfeld sowie in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau soll es ab Dienstag aber für die Förder- und Grundschüler wieder täglich Präsenzunterricht für alle geben. Der Präsenzunterricht der Abschlussklassen wird fortgesetzt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler sollen im Wechselmodell unterrichtet werden. Die Schulen haben aber bis Ende nächster Woche Zeit, diesen Modus einzurichten.
In den übrigen Landkreisen gilt noch die Bundes-Notbremse und damit Wechselunterricht für alle Klassen bis auf die Abschlussklassen. Sobald sie an fünf Werktagen hintereinander unter einer Inzidenz von 100 bleiben, gelten dort dieselben Regeln wie in den anderen Kreisen. Ab dem 7. Juni sollen dann landesweit wieder alle Schulen in den Regelbetrieb wechseln.
GASTRONOMIE
Nach den Außenbereichen dürfen Restaurants, Bars und Cafés endlich auch wieder ihre Innenbereiche öffnen - allerdings nur von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die Tische müssen außerdem 1,50 Meter voneinander entfernt sein, außerdem darf nur ein Gast pro 2,50 Meter Ladenfläche kommen und die Gäste müssen ihren Besuch dokumentieren.
TOURISMUS
Hotels müssen sich nicht weiter auf Geschäftsreisende begrenzen und dürfen auch wieder Touristen aufnehmen. Die Gäste müssen sich allerdings alle 48 Stunden testen. Auch Jugendherbergen und Ferienlager können wieder aufmachen. Freizeitparks sollen weiter nur im Rahmen von Modellprojekten öffnen.
EINZELHANDEL
Für den Handel sind weitere Öffnungen möglich: Dort, wo bisher Einkaufen per Click and Meet erlaubt war, ist künftig keine vorherige Terminbuchung mehr nötig.
KULTUR
Kinos, Theater und andere Kulturhäuser dürfen den Innenraum auch außerhalb von Modellprojekten öffnen. Dabei darf drinnen allerdings nur jeder zweite Platz im Publikum besetzt sein und es dürfen höchstens 50 Besucher kommen. Bei Außenveranstaltungen sind maximal 200 Gäste erlaubt.
Sinkt die Inzidenz dauerhaft unter 50, dürfen auch drinnen bis zu 200 Gäste kommen, sofern dadurch nicht mehr als die Hälfte der Plätze belegt wird, draußen sind dann bis zu 300 Gäste erlaubt. Bei einer dauerhaften Inzidenz unter 35 soll die Begrenzung weiter gelockert werden.
SPORT
Fitnessstudios, Schwimmbäder und Anbieter von Reha-Sport dürfen wieder öffnen. Allerdings gelten für die Anlagen strenge Zugangsbeschränkungen und die Kontakte müssen dokumentiert werden. (dpa)