1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Land führt Bußgeldkatalog für illegale Müllentsorgung ein

Gegen Müllsünder Land führt Bußgeldkatalog für illegale Müllentsorgung ein

9.5.2021, 10:11
Illegal entsorgt: Müll zwischen Bennungen und Sittendorf
Illegal entsorgt: Müll zwischen Bennungen und Sittendorf  dpa

Magdeburg - Mit hohen Bußgeldern will Sachsen-Anhalt Müllsünder abschrecken und schafft dafür nun einen klaren Rahmen. Wer beim illegalen Abladen von Müll erwischt wird, muss mitunter tief in die Tasche greifen.

In Sachsen-Anhalt wird es einen neuen Bußgeldkatalog gegen illegale Müllentsorgung geben. Die neuen Vorgaben schafften einen einheitlichen und transparenten Rahmen, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums mit. Bisher war die Höhe des Bußgeldes den Kommunen und Städten überlassen.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern greift Sachsen-Anhalt mit den neuen Bußgeldern hart durch. Ein weggeworfener Zigarettenstummel soll laut neuer Verordnung ein Bußgeld zwischen 20 bis 40 Euro nach sich ziehen. Im benachbarten Thüringen kostet das gleiche Vergehen nach Landesrecht zwischen 10 und 30 Euro. Zudem veranschlagt das Land für die illegale Entsorgung von Hausmüllsäcken bis zu 400 Euro.

Illegal im Wald abgeladene Waschmaschinen können Strafen bis zu 700 Euro nach sich ziehen. Besonders teuer wird es bei asbesthaltigen Bauabfällen. Hier stehen Bußgelder von bis zu 15 000 Euro aus.

„Abfall gefährdet Mensch und Natur. Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung“, sagte Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne). Die illegale Beseitigung von Abfällen verursache neben Umwelt- und Gesundheitsschäden auch zusätzliche Kosten.

In Sachsen-Anhalt müssten allein die Kommunen rund eine Million Euro jährlich aufwenden, um die illegal abgelagerten Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Kosten würden auf alle Bürger durch höhere Abfallgebühren umgeschlagen.

Der neue Katalog entlastet nach Angaben der Sprecherin als landeseinheitliche Regelung auch die Kommunen, die sich fortan an den Vorgaben orientieren könnten. Mit Veröffentlichung der Verordnung im Ministerialblatt tritt der Katalog in Kraft. Der genaue Zeitpunkt sei noch nicht vorherzusehen, sagte die Sprecherin. (dpa/sa)