Meinung Kommentar: Der Fall Seibicke ist brisant
Zehntausende Euro aus Rundfunkbeiträgen für ein KEF-Mitglied werfen Fragen auf.
Aktualisiert: 09.05.2022, 20:29
Ob Ralf Seibicke rechtlich gesehen gegen seine Pflichten als Ruhestandsbeamter verstoßen hat oder nicht, muss das Dienstgericht am Oberverwaltungsgericht entscheiden. Es ist dafür ein guter Ort, unabhängig und über jeden Zweifel erhaben. Der Fall des früheren Rechnungshofpräsidenten wirft aber auch politische Fragen auf, die das Gericht nicht klären kann.