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Meinung Kommentar: Der Fall Seibicke ist brisant

Zehntausende Euro aus Rundfunkbeiträgen für ein KEF-Mitglied werfen Fragen auf.

Von Kai Gauselmann Aktualisiert: 09.05.2022, 20:29
Was der Beitragszahler für das viele Geld bekommen hat, weiß man leider nicht.
Was der Beitragszahler für das viele Geld bekommen hat, weiß man leider nicht. Foto: Soeren Stache/dpa

Ob Ralf Seibicke rechtlich gesehen gegen seine Pflichten als Ruhestandsbeamter verstoßen hat oder nicht, muss das Dienstgericht am Oberverwaltungsgericht entscheiden. Es ist dafür ein guter Ort, unabhängig und über jeden Zweifel erhaben. Der Fall des früheren Rechnungshofpräsidenten wirft aber auch politische Fragen auf, die das Gericht nicht klären kann.