Sie ging mit 15 Jahren zum Islamischen Staat IS-Terror vor Gericht: Prozessstart in Halle gegen Leonora M. aus Sangerhausen
Erhöhte Sicherheitsstufe im Justizzentrum Halle: Am Dienstagmorgen startet der Prozess gegen IS-Rückkehrerin Leonora M. aus Sangerhausen. Mit nur 15 Jahren schloss sie sich dem „Islamischen Staat“ an - jetzt wirft ihr die Bundesanwaltschaft Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Halle/MZ - Der IS-Rückkehrerin Leonora M. aus Sangerhausen wird ab Dienstagvormittag in Halle der Prozess gemacht. Das Terrorverfahren startete unter erhöhter Sicherheitsstufe im Justizzentrum, der Prozess gegen die 22-Jährige findet im abgeschirmten Sicherheitstrakt des Gerichtsgebäudes statt. Polizisten sicherten das Gebäude am Dienstagmorgen.
Die angeklagte Sachsen-Anhalterin hatte sich mit nur 15 Jahren radikalisiert und war mit dem Traum vom Kalifat zum „Islamischen Staat“ nach Syrien ausgewandert. Ein Ankläger der Bundesanwaltschaft sagte vor Prozessstart zu den Vorwürfen gegen die frühere IS-Frau: „Sie heiratete dort einen Deutschen, der für die Vereinigung tätig war und arbeitete auch selbst für den IS“, so Oberstaatsanwalt Holger Schneider-Glockzin. „Zeitweise verfügte sie über ein Sturmgewehr und eine Schusswaffe, um ihre Zugehörigkeit zum IS zu demonstrieren.“
Nach Überzeugung der Ankläger förderte Leonora M. auch den Menschenhandels ihres Ehemanns. „Dieser hielt eine Jesidin als Sklavin, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen.“ Auf dieser Grundlage wirft die Bundesanwaltschaft der Angeklagten Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung, Verstöße gegen Waffenrecht und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Der Prozess und auch die Urteilsverkündung finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hatte der Staatsschutzsenat des zuständigen Oberlandesgerichts Naumburg bereits im Vorfeld festgelegt. Hintergrund ist, dass die Angeklagte die mutmaßlichen Taten als Jugendliche und Heranwachsende begangenen haben soll. So sei der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten möglich - trotz der „herausragenden“ politischen Bedeutung des Verfahrens, so Gerichtssprecher Henning Haberland. Im Vorfeld hatten sich nach Gerichtsangaben 20 nationale Medien zur Berichterstattung angemeldet.
Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten ist auch das mögliche Strafmaß offen. Nach Erwachsenen-Strafrecht sei die Beihilfe zum Menschenhandel theoretisch mit bis zu 15 Jahren Haft strafbar, wobei bereits die Beihilfe eine Milderung vorsehe. „Diese Regeln sind allerdings in Verfahren gegen Jugendliche nicht anwendbar“, so Gerichtssprecher Haberland. „Die Sanktionen des Jugendstrafrechts sind sehr viel flexibler.“ Die höchste Sanktion des Jugendstrafrechts liege „regelmäßig“ bei zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Für die Bewertung der Vorwürfe im Fall Leonora hat das Oberlandesgericht zunächst 22 Prozesstage anberaumt.