Haseloff fordert mehr Eigenverantwortung Haseloff fordert mehr Eigenverantwortung: Diese Corona-Lockerungen sind jetzt geplant
Magdeburg - Sachsen-Anhalt soll im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus eine neue Eindämmungsverordnung bekommen. Sie soll am 2. Juli in Kraft treten, und eine Vielzahl weiterer Lockerungen mit sich bringen.
Haseloff appelliert an Eigenverantwortung
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident hat beim Kampf gegen die Corona-Pandemie an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert. Weitere Lockerungen könnten nur erfolgen, wenn die bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin eingehalten werden. Das bisherige Kontaktverbot soll künftig in eine Empfehlung umgewandelt werden.
Diese Corona-Lockerungen sind jetzt geplant
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hatten den Paradigmenwechsel bereits vorige Woche angekündigt, damit sich Menschen und Unternehmen darauf einstellen können. Eine Übersicht über die angekündigten Lockerungen:
GROSSVERANSTALTUNGEN werden den Plänen zufolge Schritt für Schritt wachsend wieder möglich sein: In geschlossenen Räumen solle die maximale Teilnehmerzahl auf 250 Menschen begrenzt werden. Vom 29. August werde die Grenze auf 500 Menschen hochgesetzt. „Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.
Voraussetzung sei, dass die Veranstaltungen „fachkundig organisiert“ werden. Draußen sollen bis zu 1.000 Menschen zu Veranstaltungen zusammenkommen können - Grund ist laut Grimm-Benne, dass die Gefahr einer Ansteckung an der frischen Luft deutlich geringer sei als in geschlossenen Räumen. Wichtig sei dabei die Nachverfolgbarkeit der Besucher.
Auch bei PRIVATFEIERN können wieder mehr Menschen zusammenkommen, wenn das Kabinett die Regelung am kommenden Dienstag beschließt: 50 statt bisher 20 Menschen sollen gemeinsam im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis feiern können.
REISENDE AUS CORONA-HOTSPOTS müssen in Sachsen-Anhalt bereits seit Samstag beweisen, dass sie nicht infiziert sind, um in Hotels und auf Campingplätzen einzuchecken. An der erst Freitag vereinbarten Regelung sollte sich nichts Wesentliches ändern.
In der GASTRONOMIE sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und das Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden, wieder erlaubt.
MESSEN, AUSSTELLUNGEN, SPEZIAL-, FLOH- UND TÖPFERMÄRKTE sollten wie Ladengeschäfte unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen. Eine Person je zehn Quadratmetern solle zugelassen werden. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen müssten eingehalten werden, zudem seien Zugangskontrollen nötig, sagte Grimm-Benne.
GESCHLOSSEN bleiben sollen Clubs, Diskotheken, Prostitutionsstätten, Volksfeste und Jahrmärkte. Damit sich aber überhaupt noch Karussells und Fahrgeschäfte drehen können in diesem Jahr, sollen laut Grimm-Benne Messen gut organisiert werden. „Auch dort kann man fachkundig organisierte Veranstaltungen zulassen mit unterhaltenden Attraktionen wie Fahrgeschäften im Außenbereich.“ Die Messegelände sollten mit Ein- und Ausgangskontrollen organisiert werden, so dass es nicht mehr als 1.000 Besucher gebe. Schausteller hätten bereits selbst Konzepte entwickelt.
SCHULEN sollen ab dem 29. August wieder in den Regelbetrieb übergehen. Auch Kitas und Horte sollen demnächst wieder regulär öffnen. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Hygiene gelegt werden. Klassenfahrten sollen auf Sachsen-Anhalt beschränkt bleiben.
KINDER sollen in den Sommerferien wieder in Ferienlager fahren dürfen. Eine konkrete Maximalteilnehmerzahl wurde offen gelassen. Man wolle nicht reglementieren, welches Kind mitfahren darf und welches nicht, sagte Grimm-Benne. Wichtig sei, dass die Gruppen konstant seien, betonte Haseloff.
Für den SPORT sind ebenfalls weitreichende Lockerungen geplant, wie Grimm-Benne weiter sagte. Sportwettkämpfe sollen wieder angesetzt werden können. Die Grenze von 1.000 Menschen für Veranstaltungen im Freien soll auch hier gelten. Dabei sollen die jeweiligen Hygieneregeln und Vorgaben der Sportverbände eingehalten werden. Auch Kontaktsport soll vom 2. Juli an wieder erlaubt werden.
In REISEBUSSEN sollen laut der Ministerin künftig ähnliche Regelungen gelten wie im ÖPNV. Weil der Mindestabstand von 1,50 Metern dort nicht eingehalten werden könne, sei auch dort eine Mund-Nasen-Bedeckung nötig. „Und wir sagen, wenn die Fahrzeit länger als drei Stunden beträgt, sollte der Mund-Nasen-Schutz vom Veranstalter gestellt werden.“ Zudem müsse es regelmäßige Lüftungspausen geben. (mz/dpa)