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Große Läden bleiben zu Große Läden bleiben zu: Gericht bestätigt 800-Quadratmeter-Regel in Sachsen-Anhalt

28.04.2020, 12:00
Geschäfte über 800 Quadratmeter bleiben in Sachsen-Anhalt weiter geschlossen.
Geschäfte über 800 Quadratmeter bleiben in Sachsen-Anhalt weiter geschlossen. Korn

Magdeburg - Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche in Sachsen-Anhalt dürfen weiterhin nicht öffnen. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte eine Klage eines Unternehmens gegen die Regelung ab (Aktenzeichen: 3 R 52/20). Das Gericht sieht die Flächenbeschränkung als gerechtfertigt an, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

„Das Ziel, Kontakte zu meiden, könne im Einzelhandel derzeit noch nicht vollständig durch strenge Hygienemaßnahmen abgelöst werden“, begründete das Gericht seine Entscheidung. „Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, weil die Anziehungskraft eines kleineren Geschäfts im Regelfall hinter derjenigen eines großflächigen Einzelhandelsgeschäfts zurückbleiben dürfte.“ Lediglich Lebensmittelmärkte, Baumärkte, Buchläden, Auto- oder Fahrradgeschäfte dürfen auch dann öffnen, wenn ihre Verkaufsfläche größer ist.

800-Quadratmeter-Regel in Bayern schon gekippt

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern erlaubt Sachsen-Anhalt bislang größeren Geschäften auch nicht, ihre Ladenfläche künstlich auf 800 Quadratmeter zu verkleinern. Lediglich die Stadt Halle macht hier für ein Geschäft eine Ausnahme in Form einer Duldung.

In anderen Bundesländern ist die 800-Quadratmeter-Regelung hingegen von Gerichten bereits gekippt worden. Sowohl in Hamburg als auch in Bayern haben Gerichte die Regelung bereits gekippt. (mz/slo)