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Heftige Strafen drohen Coronavirus in Sachsen-Anhalt: Land beschließt Corona-Bußgeldkatalog

03.04.2020, 16:39
Auch in Sachsen-Anhalt drohen bei Verstößen gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen jetzt hohe Bußgelder.
Auch in Sachsen-Anhalt drohen bei Verstößen gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen jetzt hohe Bußgelder. picture alliance/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalt verlängert die Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung um zwei Wochen bis zum 19. April. Alle bisherigen Regelungen bleiben weiter bestehen. Zugleich hat das Land einen Bußgeldkatalog verabschiedet, laut dem bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen Geld- oder sogar Haftstrafen bis zu zwei Jahren drohen.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne rechtfertigt Bußgeldkatalog

„Ziel aller Beschränkungen ist es, durch Abstand zwischen den Menschen weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Damit das durchgesetzt werden kann, sind Bußgelder und Strafen ergänzend geregelt“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am Donnerstag. Den Weg dazu hatte der Bund in der vergangenen Woche mit einer Änderung im Infektionsschutzgesetz eröffnet.

--> Ausführlicher Katalog mit Fragen und Antworten zum Thema aus dem Sozialministerium des Landes

Dieser Katalog sei nicht erstellt worden, weil sich die Sachsen-Anhalter bisher nicht ausreichend an die Beschränkungen gehalten hätten, betonte Grimm-Benne. Vielmehr gehe es darum, Ordnungsämtern und Polizei einen klaren Handlungsrahmen zu eröffnen.

Diese Strafen drohen bei Verstößen gegen die Corona-Regelungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe kann zum Beispiel bestraft werden, wer ohne Erlaubnis an Versammlungen teilnimmt oder zu deren Durchführung aufruft, wer Touristen beherbergt, Reisebusreisen veranstaltet, seine Gaststätte öffnet oder sein Ladengeschäft, ohne dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Wer ohne Erlaubnis an Versammlungen teilnimmt oder zu deren Durchführung aufruft, Touristen beherbergt, Reisebusreisen veranstaltet, seine Gaststätte oder sein Ladengeschäft öffnet, ohne dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Hohe Geldstrafen bei Verstößen

Der Bußgeldkatalog führt zwölf Punkte auf und nennt Regelsätze, die von „fahrlässiger und erstmaliger Begehungsweise“ ausgehen. Für Wiederholungstäter und bei Vorsatz ist der Regelsatz zu verdoppeln. Betriebsinhabern, die Abstandsbestimmungen, Zugangsbeschränkungen, Einlasskontrollen oder Hygienebedingungen nicht einhalten, drohen 1.000 Euro Bußgeld.

Mit 500 Euro Bußgeld müssen Reiserückkehrer, Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen rechnen, die Besuchsverbote in Krankenhäuser-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen missachten. 250 Euro Bußgeld sind pro Person bei Feiern, Grillen oder Picknicken im öffentlichen Raum vorgesehen.

Beim Betreten von Spiel- und Bolzplätzen drohen 100 Euro Bußgeld. Wer trotz Verbot eine touristische Reise nach Sachsen-Anhalt unternimmt, muss mit einem Bußgeldbescheid von 400 Euro rechnen.

Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Sachsen-Anhalt im Überblick

Rechtsgrundlage für Bußgelder bei Verstößen gegen die aktuellen Corona-Regelungen ist die 3. Corona-Eindämmungsverordnung, die bislang zwölf verschiedene Punkte umfasst:

>> Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt als Download (Word-Datei).

>> Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt als Download (PDF-Datei).

>> Begründung der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt als Download (PDF-Datei).

Ausnahmen bei Bußgeldern möglich

Je nach den Umständen des Einzelfalls können die Bußgelder erhöht oder ermäßigt werden. Eine Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Gefahr einer potentiellen Infizierung anderer Personen gering ist, Einsicht gezeigt wird oder die vorgeschriebene Geldbuße zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führen würde.

Corona-Einschränkungen gelten vorerst bis zum 19. April

In Sachsen-Anhalt sind derzeit Gaststätten, Schulen, Kitas, Kultur-, Freizeit- und Sportstätten sowie die meisten Dienstleister und Läden geschlossen. Zudem darf die Wohnung nur „aus triftigen Gründen“ wie Arbeit, Einkaufen und Arztbesuche verlassen werden. Dabei dürfen Sachsen-Anhalter nur mit Menschen unterwegs sein, die mit ihnen unter einem Dach leben oder einer weiteren Person.

Diese Einschränkungen gelten bis mindestens 19. April. Damit soll das Risiko minimiert werden, dass sich Menschen beim Kontakt mit anderen Menschen mit der Lungenkrankheit Covid-19 anstecken. (mz/dpa)