Hohe Infektionszahlen Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Regeln und sendet eindeutigen Appell
Die Landesregierung hat am Dienstag in Magdeburg beschlossen, die Corona-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt um weitere vier Wochen zu verlängern. Dessau-Roßlau und zwei weitere Kreise gehen sogar über diese Regeln hinaus.
Magdeburg/DUR/mad - Das Land Sachsen-Anhalt hat die Corona-Verordnung um weitere vier Wochen bis zum 20. August 2022 verlängert. Bisher geltende Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung bestehen somit weiter, das teilte die Landesregierung am Dienstag mit.
Die Corona-Infektionslage werde nach wie vor genauestens beobachtet und die Regelungen fortlaufend überprüft, heißt es in der Mitteilung. Angesichts hoher Infektionszahlen gelte umso mehr der Appell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Verordnung weiter verlängert
Insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibe es bei den bestehenden Verpflichtungen zum Testen und zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Seit Anfang April 2022 gelten nur noch wenige Maßnahmen, darunter die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Geschäftsinhaber und Veranstalter haben im Rahmen des Hausrechts weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen in ihren Einrichtungen festzulegen, wie zum Beispiel Masken- oder Testpflicht.
Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau geht über diese Regeln hinaus. In den Gebäuden der Verwaltung gilt nun wieder eine Maskenpflicht. Auch der Altmarkkreis Salzwedel, der Landkreis Harz hat diese Regel festgelegt.