Weihnachts-Regel doch lockerer Corona-Lockdown in Sachsen-Anhalt: Kabinett stellt Lockdown-Verordnung vor

Magdeburg - Es gibt immer mehr Infizierte, der erste Landkreis hat eine Inzidenz von über 300 und es ist keine Besserung in Sicht: Aufgrund der immer prekäreren Corona-Lage geht auch Sachsen-Anhalt in einen harten Lockdown. Am Mittwochmorgen soll eine neue Landesverordnung in Kraft treten, die vorerst bis zum 10. Januar gilt.
Am Montagnachmittag stellten Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und mehrere Minister die Ergebnisse vor. Wir fassen die wichtigsten Beschlüsse hier zusammen.
Private Zusammenkünfte
Weiter dürfen sich nur maximal fünf Personen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht.
Regelung zu Weihnachten
Erlaubt ist, sich vom 24. Bis 26. Dezember mit maximal vier Personen zu treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Diese dürfen aber maximal aus zwei Haushalten kommen. Diese Regelung gilt für den engsten Familienkreis, so Haseloff. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Für Feiern mit Freunden gilt die Fünf-Personen-Regel.
Gottesdienste
Gottesdienste sind möglich, wenn strenge Auflagen beachtet werden.
Silvester
Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot. Öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Es gilt die Regelung, dass sich bis zu fünf Personen privat treffen können. Der Feuerwerksverkauf ist bundesweit verboten. Wer Böller und Raketen hat, darf diese privat zünden.
Ausgangssperren
Sachsen-Anhalt plant aktuell keine landesweiten Ausgangssperren. Allerdings haben die Landkreise die Möglichkeit, ab einer bestimmten Inzidenz selbst Ausgangssperren verhängen. Der Landkreis Wittenberg hat dies bereits angekündigt.
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Alkoholausschank und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit werden verboten.
Kitas
Kitas werden ab Mittwoch geschlossen. Bis Freitag gilt eine Übergangsphase, bei der eine Betreuung noch ohne Nachweis möglich ist. Ab dem 21. Dezember gibt es nur noch für Kinder eine Notbetreuung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Dafür ist eine Arbeitgeberbescheinigung nötig. Es gelten dabei die gleichen Regelungen wie zuletzt Ende Mai.
Schule
Ab Mittwoch hebt Sachsen-Anhalt die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen auf. Es wird empfohlen, wo immer möglichst, die Kinder zuhause zu betreuen. Die Kinder können aber auch in die Schule gebracht werden.
Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab Mittwoch in den Heimunterricht. Ausgenommen sind nur für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.
Die Regelung gilt erst einmal bis Freitag, danach gehen die Schüler bis zum 10. Januar in die Ferien.
Einrichtungen für Behinderte
Behindertenwerkstätten und Fördergruppen bleiben geöffnet.
Einzelhandel
Der Einzelhandel schließt ab Mittwoch. Im Gegensatz zum Frühjahr schließen dieses Mal auch Baumärkte in Sachsen-Anhalt. Nur Läden für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet. Dazu gehört in Sachsen-Anhalt auch der Buchhandel.
Geöffnet bleiben: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, der Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradgeschäfte mit Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, der Waschsalons, Zeitungsverkaus, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Läden, die schließen müssen, dürfen einen Abhol- und Lieferservice anbieten.
Friseure und Körperpflege
Friseure, Massagestudios etc müssen ab Mittwoch schließen. Offen bleiben nur medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder medizinische Fußpflege.
Hotels und Pensionen
Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet. Der Weihnachtsbesuch zählt ausdrücklich nicht dazu.
Alten- und Pflegeheime
Es gilt weiter die Ein-Besucher-Regel. Jede Pflegekraft und Besucher muss einen negativen Corona-Test nachweisen. Für Menschen, die Zuhause Angehörige pflegen, gibt es vorerst keine Tests.
Fahrschulen
Fahrschulen schließen, lediglich anstehende Prüfungen sollen noch ermöglicht werden.
Nahverkehr
Der öffentliche Nahverkehr soll normal weiterlaufen. Es soll keine Einschränkungen geben.
Sport
Der Profisport bleibt als Wirtschaftszweig mit eigenen Regularien erlaubt. Der Amateursport hingegen bleibt ausgesetzt.
Haseloff spricht von gutem Ergebnis
„Wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen“, so Ministerpräsident Haseloff. „Wir stehen zu dieser Beschlusslage“, aber man schöpfe die mit der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten gefundenen Möglichkeiten ausdrücklich nicht aus. Dafür sei die Pandemie-Lage in Sachsen-Anhalt nicht gut genug. In Sachsen-Anhalt steigt die Zahl der Corona-Fälle derzeit deutlich. (mz)