pandemie Corona in Sachsen-Anhalt: Land bleibt vorerst bei Maskenpflicht und Tests
In Sachsen-Anhalt bleiben die grundlegenden Corona-Maßnahmen bestehen - zumindest bis zum 2. April. Einige Änderungen gibt es dennoch.

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt hat grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April verlängert. So gelte die Maskenpflicht weiter in Bussen und Bahnen sowie in geschlossenen Räumen wie Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und Ladengeschäften, teilte die Staatskanzlei am Samstag in Magdeburg mit.
Damit nutze das Land die vom Bund beschlossene Übergangsregelung im am Freitag geänderten Infektionsschutzgesetz.
Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben
Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum werden hingegen aufgehoben. Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Kulturangeboten und Sportveranstaltungen werden gestrichen. Das 2G-plus-Zugangsmodell könne aber freiwillig vom Veranstalter gewählt werden.
Dann könnten Mindestabstände unterschritten werden und es dürfe auf das Masketragen verzichtet werden. Für diese Bereiche gelte nun grundsätzlich die 3G-Zugangsregelung. 3G steht für geimpft, genesen oder getestet.
Schüler müssen weiter Selbsttest vornehmen
Für Jahr- und Spezialmärkte im Freien entfällt die Testpflicht, wie es weiter hieß. Unberührt bleiben die Corona-Test-Vorschriften für Schulen. Schülerinnen und Schüler müssten sich mittels Selbsttest an mindestens drei Tagen in der Woche auf das Corona-Virus testen, hieß es weiter aus der Staatskanzlei.
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes tritt Samstagnacht in Kraft. Das Kabinett hat die Verordnung den Angaben zufolge am Samstag beschlossen.