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Gaststätten bleiben geschlossen Corona in Sachsen-Anhalt: Gaststätten bleiben geschlossen

12.11.2020, 16:42
Das OVG in Magdeburg hat einen weiteren Antrag gegen den Teil-Lockdown abgelehnt.
Das OVG in Magdeburg hat einen weiteren Antrag gegen den Teil-Lockdown abgelehnt. dpa

Magdeburg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat die Schließung von Gaststätten im Rahmen des befristeten Teil-Lockdowns erneut bestätigt.

Das Gericht habe bereits am Dienstag zwei Eilanträge von Betreibern einer Bar, einer Shisha-Bar und verschiedener Gaststätten in Sachsen-Anhalt abgelehnt, teilte das OVG Donnerstag mit.

Antrag abgewiesen: Gaststätten im Land bleiben geschlossen

Der Dritte Senat sah die Schließungen der Gastronomie für den Publikumsverkehr demnach als „geeignet und erforderlich“ an, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Folgen für Betreiber und Angestellte würden außerdem durch die angekündigten Hilfen gemildert, die Betroffene für den erzwungenen Ausstand im November bekommen sollen.

Weitere Anträge gegen Teil-Lockdown gekippt

Schon vorige Woche hatte das Gericht mehrere Maßnahmen des Teil-Lockdowns als legitim befunden. Dabei hatte sich das Gericht neben der Schließung der Gaststätten auch mit dem Verbot touristischer Beherbergungen und Veranstaltungen sowie der Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern befasst. (dpa)