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Änderung der Verordnung Corona in Sachsen-Anhalt: Diese neuen Regeln gelten ab Montag

Neben der Sieben-Tage-Inzidenz entscheiden künftig auch weitere Indikatoren über eine Verschärfung oder Lockerung der Maßnahmen. Die neuen Regeln gelten schon ab Montag.

20.08.2021, 18:09
Schüler beim Schnelltest in Halle (Archivbild)
Schüler beim Schnelltest in Halle (Archivbild) Foto: Holger John/dpa

Magdeburg/dpa - Ab kommenden Montag haben die Landkreise und kreisfreien Städte mehr Handlungsspielraum in der Bewertung der Corona-Lage. Künftig können weitere Indikatoren herangezogen werden. Dazu gehören die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die Bettenbelegung und die Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten in den Krankenhäusern, wie aus der geänderten Corona-Verordnung hervorgeht, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Dank dieser Indikatoren können die Landkreise und kreisfreien Städte auch von der vorgegebenen Sieben-Tage-Inzidenz von 35 abweichen.

Unter Abwägung aller Faktoren können Maßnahmen verschärft oder gelockert werden - das gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten mehr eigene Entscheidungsmöglichkeiten. So kann etwa anhand der zusätzlichen Indikatoren eine Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen, für Hotelgäste oder für Besuche in Krankenhäuser verhängt werden. Bislang war die Anordnung oder Aufhebung von Testpflichten lediglich an die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 gekoppelt.

Dabei ist Sachsen-Anhalt ohnehin noch ein gutes Stück von dem Grenzwert 35 entfernt - nach Angaben des Robert Koch-Instituts lag die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag bei 12,8. Den höchsten Wert hatte die Stadt Halle mit einer Inzidenz von 28,1.

Für Freizeitangebote sowie für Großveranstaltungen gibt es zudem kleinere Erleichterungen. Für Kultur-, Sport und Freizeitangebote entfällt die sogenannte Zehn-Quadratmeter-Regel und damit die Zugangsbeschränkungen. Für Ladengeschäften gilt dies jedoch nicht - dort bleibt eine Obergrenze von einer Person je zehn Quadratmeter vorgeschrieben. Für Großveranstaltungen ist künftig keine Genehmigung durch das Gesundheitsamt mehr notwendig. Auch die Kopplung an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 fällt weg.

Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin eine Testpflicht. Konkret sollen die Kinder und Jugendlichen am ersten Schultag, in der zweiten und dritten Schulwoche dreimal und danach wöchentlich zweimal getestet werden. Für Geimpfte und vollständig Genesene besteht dabei den Angaben zufolge keine Testpflicht. In der geänderten Verordnung wurde zudem ein Hinweis auf das geltende Schulgesetz ergänzt, wonach Schülerinnen und Schülern, denen etwa aufgrund keines gültigen Testergebnisses der Zutritt zum Schulgelände verwehrt bleibt, gegen die Schulpflicht verstoßen.

Die Verordnung tritt bereits am kommenden Montag in Kraft - damit passt sich Sachsen-Anhalt an den Bundesrhythmus an. Die neuen Regeln sollen bis zum 16. September gelten.