Fragen und Antworten Corona-Impfung in Sachsen-Anhalt: Wie, wann und wo bekomme ich einen Termin für die Corona-Schutzimpfung?

Halle (Saale) - In Sachsen-Anhalt haben die Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus begonnen. Seit dem 26. Dezember wurden vor allem Patienten und Mitarbeiter in Pflegeheimen geimpft. Ab Montag sollen nun nach und nach auch die Impfzentren in den Landkreisen öffnen. Wir verraten, wie Sie an die Corona-Schutzimpfung kommen.
Wer bekommt einen Termin?
Da der Corona-Impfstoff noch knapp ist, werden zunächst Risikogruppen geimpft. Das sind vor allem Menschen über 80. Zudem Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort tätig sind. Hinzu kommen Mitarbeiter von Pflegediensten, und Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen, die dort entweder selbst ein hohes Risiko haben, mit Corona in Kontakt zu kommen, oder die dort Risiko-Patienten behandeln. Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, muss sich noch länger gedulden.
Wie bekomme ich meinen Termin?
Wer ein Anrecht auf die Impfung hat, hat zwei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren. Entweder über die Telefonnummer 116117 oder per Internet unter www.impfterminservice.de. Manche Kommunen und Landkreise schreiben Senioren zusätzlich schriftlich an.
Die Termine werden je nach Verfügbarkeit des Impfstoff und den Kapazitäten des jeweiligen Impfzentrums vergeben. Da pro Person zwei Impfungen nötig sind, werden immer gleich beide Termine vereinbart.
Wie wird geprüft, ob ich geimpft werden darf?
Bei Senioren über 80 Jahre reicht der Personalausweis. Wer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit ein Anrecht auf die Impfung hat, benötigt eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Wo wird geimpft
In jedem Landkreis oder kreisfreien Stadt gibt es mindestens ein Impfzentrum, in dem geimpft wird. Für Menschen, die pflegebedürftig sind und daher nicht in die Impfzentren fahren können, gibt es mobile Impfteams. Die sind derzeit aber vor allem in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz.
Landkreis Mansfeld-Südharz, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35 (Mammuthalle), 06525 Sangerhausen
Landkreis Harz, August-Bebel-Ring 13, 06484 Quedlinburg
Landkreis Wittenberg, Mittelfeld 50, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Altmarkkreis Salzwedel, Philipp-Müller-Str. 18, 39638 Gardelegen
Dessau-Roßlau, Robert-Bosch-Str. 54 (Anhalt-Arena), 06874 Dessau-Roßlau
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Hauptstr. 1, Bitterfeld-Wolfen
Landkreis Börde, Waldring 113 B/C, 39340 Haldensleben
Burgenlandkreis, Ortsteil Zorbau, Patterken 9, 06686 Lützen
Landkreis Stendal, Osterburger Str. 83/84, 39576 Hansestadt Stendal
Landkreis Saalekreis, Mehrzweckhalle Rischmühleninsel, Rischmühle 3, 06217 Merseburg
Landkreis Salzlandkreis, Ameos Klinikum Staßfurt, Bodestr. 11, 39418 Staßfurt
Landkreis Jerichower Land, Stadthalle Burg, Platz des Friedens 1, 39288 Burg
Stadt Halle (Saale), Heinrich-Pera-Straße 13, 06110 Halle (Saale)
Landeshauptstadt Magdeburg, Messehalle 3, Elbauenpark, Tessenowstr. 9a, 39114 Magdeburg
Warum kann ich nicht bei meinem Hausarzt geimpft werden?
Der bisher genutzte Impfstoff von Biontech muss für eine längere Haltbarkeit bei minus 70 Grad gekühlt werden. Im Kühlschrank hält er sich nur eine Woche. Beim ganz neu zugelassenen Serum von Moderna sind es immer noch minus 20 Grad, auch wenn dieser im Kühlschrank immerhin einen Monat haltbar ist. Die dafür nötige Logistik kann nicht jeder Hausarzt vorhalten. Daher gibt es die zentralen Impfzentren, die auf die richtige Lagerung des Serums vorbereitet sind.
Was passiert bei der Impfung?
Im Impfzentrum wird zunächst noch einmal die Berechtigung geprüft. Auch Chipkarte und Impfausweis sollten mitgebracht werden.
Anschließend gibt es eine Beratung. Die Begleitung durch einen Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer ist möglich und sollte im Zweifelsfall auch genutzt werden. Die Impfung selbst ist nur ein kurzer Piks. Anschließend sollte die geimpfte Person zur Nachbeobachtung noch rund 20 Minuten vor Ort bleiben. Insgesamt dauert eine Impfung mit Beratung und Nachkontrolle rund eine Stunde.
Wann bekommen alle anderen eine Impfung?
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, bis zum Ende des zweiten Quartals, also bis Ende Juni, jedem Bürger ein Impfangebot machen zu können. Eine Impfpflicht werde es nicht geben. Wer wann genau geimpft werden kann, wird abhängig sein von der Impfbereitschaft der Menschen und von der Verfügbarkeit von Impfstoffen.
Wer darf nicht geimpft werden?
Der bisher genutzte Impfstoff ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugelassen. Auch schwangere Frauen und Frauen in der Stillzeit wird die Impfung bisher nicht empfohlen. Patienten mit Allergien sollten dies zuvor mit dem Impfarzt abklären. (mz)