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Zwei Eilanträge Corona-Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt - Gericht entscheidet nach Eilantrag

22.10.2020, 10:13
Zimmerschlüssel hängen in einem Hotel an einem Brett an der Hotelrezeption.
Zimmerschlüssel hängen in einem Hotel an einem Brett an der Hotelrezeption. dpa

Magdeburg - Ein Hotelier und ein Vermieter von Ferienwohnungen haben Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Wie ein OVG-Sprecher am Donnerstag in Magdeburg sagte, wollen sie erreichen, dass Urlauber aus Corona-Risikogebieten wieder nach Sachsen-Anhalt kommen dürfen.

Die Landesregierung habe dies per Verordnung untersagt. Die Eilanträge kommen den Angaben nach aus dem Landkreis Harz und aus Naumburg (Burgenlandkreis). Das Land habe bis zum 26. Oktober Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Sachsen-Anhalt hält bisher an Beherbergungsverbot fest

Wie der Sprecher erklärte, entscheidet das Gericht in einem Eilverfahren per Aktenlage darüber, ob das Beherbergungsverbot vorläufig ausgesetzt wird oder auch nicht. Wann dies sein wird, ist noch unklar. In Sachsen-Anhalt dürfen Hoteliers niemanden beherbergen, der aus einem Corona-Hotspot kommt und keinen aktuellen negativen Test vorweisen kann.

Als innerdeutsche Risikogebiete gelten Städte und Kreise, in denen es mehr als 50 nachgewiesene Infektionen je 100.000 Einwohner und Woche gibt. (dpa)