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Zusatzkosten bei der Wohnung Viele Bürgergeldempfänger in Sachsen-Anhalt zahlen bei Miete und Heizung drauf

Wer Bürgergeld bekommt, wird zusätzlich bei Miete und Heizung unterstützt. Doch in Sachsen-Anhalt reicht das oft nicht. Wie viel Bürgergeldempfänger durchschnittlich noch aus eigener Tasche zahlen.

Von dpa/DUR Aktualisiert: 12.08.2024, 14:07
Im Durchschnitt mussten Bürgergeld-Empfänger in Sachsen-Anhalt pro Monat gut 78 Euro aus der eigenen Tasche zahlen, aus dem Regelbedarf oder aus Ersparnissen.
Im Durchschnitt mussten Bürgergeld-Empfänger in Sachsen-Anhalt pro Monat gut 78 Euro aus der eigenen Tasche zahlen, aus dem Regelbedarf oder aus Ersparnissen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Magdeburg. - Viele Bürgergeld-Empfänger in Sachsen-Anhalt wie auch bundesweit müssen bei Miete und Heizkosten draufzahlen, weil ihre Wohnung nicht als angemessen gilt. Im vergangenen Jahr betraf das zwischen Arendsee und Zeitz 11,5 Prozent der Haushalte mit Bürgergeld und anerkannten Kosten der Unterkunft, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervorgeht.

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Im Durchschnitt mussten sie pro Monat gut 78 Euro aus der eigenen Tasche zahlen, aus dem Regelbedarf oder aus Ersparnissen. Betroffen waren den Angaben zufolge mehr als 10.300 Haushalte. 

Große Unterschiede für Bürgergeldempfänger in Sachsen-Anhalt

Bundesweit bekamen laut Arbeitsministerium fast 320.000 Bürgergeld-Haushalte nicht die kompletten Wohnkosten erstattet und mussten durchschnittlich jeden Monat 103 Euro selbst zahlen.

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Je nach Wohnort gab es innerhalb von Sachsen-Anhalt erhebliche Unterschiede. Die höchsten Zuzahlungen mussten Bürgergeld-Haushalte im Saalekreis mit 112 Euro sowie in Halle und dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit durchschnittlich 100 Euro leisten.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld waren es rund 63 Euro je Bedarfsgemeinschaft, im Landkreis Stendal und im Altmarkkreis Salzwedel knapp 67 beziehungsweise 66 Euro im Monat. 

Diese Richtwerte für Miete und Wohnungsgröße gelten für Bürgergeldempfänger

Eigentlich sollen Wohnkosten, also Miete und Heizkosten, bei Bürgergeld-Empfängern vom Staat übernommen werden. Das gilt aber nur, wenn sie als angemessen bewertet werden.

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Dafür dürfen Miete und Wohnungsgröße bestimmte regional festgelegte Richtwerte nicht überschreiten. Wer in einer zu großen Wohnung lebt, wird aufgefordert, umzuziehen oder zum Beispiel ein Zimmer unterzuvermieten.

Sozialverbände kritisieren seit langem, dass die festgelegten Mietgrenzen vielerorts unrealistisch seien. Oft hätten Betroffene überhaupt keine Chance, eine günstigere Wohnung zu finden. Sie müssten dadurch immer höhere Beträge zuzahlen - und das Geld fehle dann für Lebensmittel, Kleidung und Bildung.