NS-Vokabular benutzt Prozess gegen AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht Halle beginnt am 18. April
Weil der AfD-Politiker Björn Höcke sich bei einer politischen Kundgebung in Merseburg im Ton vergriffen haben soll, wurde er angeklagt. Der erste Prozesstermin gegen Höcke ist für den 18. April angesetzt.
Halle (Saale)/Merseburg/DUR/dpa. - Der AfD-Politiker Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle verantworten. Der erste Prozesstag sei für den 18. April geplant, teilte das Landgericht am Freitag mit. Anschließend sollen bis Mitte Mai drei weitere Termine stattfinden.
Der Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschef muss sich in Halle wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Mai 2021 in einer Rede in Merseburg eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben.
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Der Politiker soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um einen verbotenen Ausspruch handele, so der Vorwurf.
Folgende Gerichtstermine sind angesetzt:
Das Landgericht Halle hat nun die Termine für die Hauptverhandlung bekannt gegeben.
- 18. April 2024
- 23. April 2024
- 3. Mai 2024
- 14. Mai 2024
Am vergangenen Mittwoch war außerdem bekannt geworden, dass Höcke sich in einem weiteren Verfahren verantworten muss. Gegen den 51-Jährigen wurde am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt, Höcke soll für die AfD als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.