Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Maulkorb- und Leinenzwang für Kampfhunde soll kommen
Magdeburg/dpa. - Das jahrelang umstrittene Gesetz zum Schutzvor gefährlichen Hunden in Sachsen-Anhalt soll Ende Juni im Landtagdie letzte Hürde nehmen. «Es ist das Ziel von CDU und SPD, dasGesetz vor der Sommerpause zu beschließen. Es versteht ja keinMensch mehr, dass wir eineinhalb Jahre und länger über dieses Gesetzdebattieren», sagte der CDU-Innenpolitiker Jens Kolze in einemGespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Magdeburg.Ursprünglich sollte die Verordnung Ende Mai beschlossen werden,wegen noch offener rechtlicher Fragen wurde sie aber von derTagesordnung gestrichen. Sachsen-Anhalt ist zurzeit das einzigeBundesland ohne ein Kampfhundegesetz.
Für Hunde von vier Rassen und auffällig gewordene Hunde sollenein Wesenstest sowie ein Maulkorb- und Leinenzwang festgeschriebenwerden. Bei Hunden, die in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeitnachweisen, sollen die Auflagen gestrichen werden. Geplant ist auch,dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließt unddie Tiere per Chip oder Tätowierung registriert werden. Außerdemsollen Beißvorfälle gemeldet werden, um verlässliche Zahlen über dieGefährlichkeit bestimmter Hunderassen zu bekommen.
«Wir haben uns bei den Knackpunkten weiter verständigt», sagteder Landtagsabgeordnete Kolze mit Blick auf den Gesetzentwurf, überden der Landtag Ende 2007 in erster Lesung beraten hatte. «VomGrundsatz her bin ich weiterhin der Meinung, dass Sachsen-Anhaltdieses Gesetz nicht wirklich braucht. Viele Kritiker bezeichnen dasGesetz als zahnlosen Tiger, ich würde das nicht ganz so sehen»,sagte der CDU-Politiker. Es gebe bereits jetzt gesetzlicheRegelungen, mit denen gegen Hundehalter vorgegangen werde könne.Kolze wies darauf hin, dass die meisten Beißvorfälle aufPrivatgelände passierten, wo das Gesetz keine Wirkung entfalte.
Klärungsbedarf gebe es noch bei der Finanzierung, sagte Kolze.«Wenn wir den Kommunen neue Aufgabe zuweisen, dann müssen wir auchdie Finanzierung sicherstellen.» Der Politiker sprach sich auchdafür aus, die Wirksamkeit des Gesetzes nach drei Jahren zu prüfen;und nicht erst wie vorgesehen nach fünf Jahren.
Die SPD hatte lange Zeit eine Rasseliste mit elf Rassen gefordertund das Innenministerium schon im Oktober 2006 ein entsprechendesGesetz eingebracht, die CDU hatte immer dagegen plädiert. Aus ihrerSicht sagt die Rasse eines Hundes nichts über dessen Gefährlichkeitaus. Als Kompromiss wurde eine Beschränkung auf die vier Hunderassenvereinbart, für die in Deutschland ein Einfuhrverbot gilt. Eshandelt sich um Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.