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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Land beschließt Kampfhundegesetz

11.12.2008, 10:43

MAGDEBURG/MZ/HK. - Als letztes Bundesland in Deutschland erhält auch Sachsen-Anhalt ein Kampfhundegesetz. Der Landtag beschloss gestern das seit mehreren Jahren diskutierte "Gesetz zum Schutz vor von Hunden ausgehenden Gefahren". Ein erster Entwurf stammt bereits aus dem Jahr 2000. Mit Hilfe des Gesetzes soll die Bevölkerung besser vor Beißattacken geschützt werden. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Registrierung (Chip) jedes nach dem 1. März 2009 geborenen Hundes, die Registrierung der Daten des Tieres und die seines Halters sowie eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Für gefährliche Hunde, zu denen neben vier Kampfhunde-Rassen (siehe Sonderregel) alle besonders bissigen und aggressiven Tiere gehören, gelten die Regelungen rückwirkend.

Die Opposition kritisierte das Gesetz scharf. "Es wird die Sicherheit der Menschen nicht verbessern", sagte FDP-Innenexperte Guido Kosmehl. Besonders problematisch sei der Wesenstest für gefährliche Hunde: In Hessen seien bei 400 Tests nur ein einziger Kampfhund sowie fünf Tiere anderer Rassen durchgefallen. "Wer also glaubt, mit einem Wesenstest gefährliche Hunde aus dem Verkehr zu ziehen, der irrt." Linken-Innenpolitikerin Gudrun Tiedge äußerte sich ähnlich: "Das Gesetz war und ist schlecht und überflüssig."

Die Koalitionsfraktionen und Innenminister Holger Hövelmann (SPD) verteidigten das Vorhaben. "Das Gesetz wird dem Ziel gerecht, gefährliche Beißattacken zu verhindern, denen oft die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zum Opfer fallen - die Kinder", sagte Hövelmann. Nach Ansicht von Jens Kolze (CDU) ermögliche der Wesenstest auch Besitzern der als gefährlich eingestuften Hunde den Nachweis, das ihre Tiere ungefährlich sind. Bernward Rothe (SPD) verwies auf Erfahrungen, die Nordrhein-Westfalen mit seinem Kampfhundegesetz gemacht habe: Seit In-Kraft-Treten 2004 hätten sich dort die Beißattacken fast halbiert.

Mehr Informationen unter www.mz-web.de/brennpunkt

Laut Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt müssen die Rassen «American Pitbull Terrier», «Bullterrier», «Staffordshire Bullterrier» und «American Staffordshire Terrier» (im Bild) einen Chip im Ohr tragen. (ARCHIVFOTO: DAPD)
Laut Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt müssen die Rassen «American Pitbull Terrier», «Bullterrier», «Staffordshire Bullterrier» und «American Staffordshire Terrier» (im Bild) einen Chip im Ohr tragen. (ARCHIVFOTO: DAPD)
ddp