1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Saalekreis
  6. >
  7. Waffengesetz verschärft: So viele große Magazine und Salutwaffen sind im Saalekreis angemeldet

Frist für Besitzer noch bis September Waffengesetz verschärft: So viele große Magazine und Salutwaffen sind im Saalekreis angemeldet

Von Jakob Milzner 24.08.2021, 09:09
Das Dritte Waffenänderungsgesetz trat bereits zum 1. September 2020 in Kraft. Es verbietet den Besitz ausgewählter Waffenteile und -gattungen oder stellt diesen unter Erlaubnispflicht.
Das Dritte Waffenänderungsgesetz trat bereits zum 1. September 2020 in Kraft. Es verbietet den Besitz ausgewählter Waffenteile und -gattungen oder stellt diesen unter Erlaubnispflicht. imago images/STAR-MEDIA

Merseburg/MZ - 27 Waffenbesitzer haben im Saalekreis bislang Magazine an die Waffenbehörde des Landkreises gemeldet, um deren Besitz zu legalisieren. Das berichtet die Dezernentin für Gesundheit, Soziales und Bildung, Annett Hellwig, auf MZ-Anfrage. Darüber hinaus befänden sich „offene Anträge zu diversen Magazinen“ noch in Bearbeitung.

Waffengesetz 2020 verschärft

Denn nur noch bis zum 1. September haben die Besitzer von Waffen, die vom Dritten Waffenänderungsgesetz betroffen sind, Zeit, diese entweder anzumelden oder abzugeben. Das Gesetz trat bereits zum 1. September 2020 in Kraft. Es verbietet den Besitz ausgewählter Waffenteile und -gattungen oder stellt diesen unter Erlaubnispflicht.

Von dem Gesetz betroffen sind in erster Linie Magazine, also die Patronenbehälter von Schusswaffen. Durch das Gesetz wird der Besitz von Magazinen für mehr als zehn Patronen bei Langwaffen und solche für mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind Menschen, die entsprechende Magazine vor dem 13. Juni 2017 erwarben.

Gesetz regelt auch den Besitz von sogenannten Salutwaffen

Diese müssen jedoch bis zum 1. September bei der Waffenbehörde angemeldet werden. Für Magazine, die nach dem Stichtag 13. Juni 2017 erworben wurden, ermöglicht das Gesetz den Antrag auf eine Ausnahmeregelung beim Bundeskriminalamt. Auch dieser muss bis zum 1. September gestellt werden. Andernfalls sind relevante Magazine bis dahin der Polizei zu übergeben.

Das Gesetz regelt auch den Besitz von sogenannten Salutwaffen sowie von unbrauchbar gemachten Waffen, die nur Platzpatronen verschießen. Auch diese müssen bis September abgegeben oder angemeldet werden. Eine unkomplizierte Genehmigung solcher Waffen sieht der Gesetzestext bei Fällen vor, in denen Salutwaffen für „Theatervorführungen, Foto- Film- oder Fernsehaufnahmen oder für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen der Brauchtumspflege“ benötigt werden.

Laut Annett Hellwig wurde im Saalekreis bislang eine solche Waffe angemeldet und genehmigt, zwei wurden abgegeben. Anträge zu 16 weiteren Salutwaffen befänden sich noch in Bearbeitung. Unter das Gesetz fallen auch bestimmte weitere Teile erlaubnispflichtiger sowie verbotener Schusswaffen. Darunter fallen etwa Gehäuse und Verschlussteile von vollautomatischen Schusswaffen wie beispielsweise Sturmgewehren.