Vollverpflegung für Kinder Vollverpflegung für Kinder: Sollten Pausenbrote aus den Kitas verbannt werden?

Saalekreis - In ein paar Tagen wird mitgebrachtes Essen aus den Kindertagesstätten in Petersberg verbannt. Alle Kinder bekommen in den kommunalen Einrichtungen dann drei Mahlzeiten und dürfen keine Pausenbrote mehr mitbringen. Es ist eine Entscheidung, die auch im südlichen Saalekreis auf geteiltes Echo trifft.
Einheitliche Regelungen für die Versorgung der Kleinen in den Einrichtungen betreffen nur das Mittag, nicht aber Frühstück und Vesper. Eltern müssen sich im Vorfeld informieren, wie es die Einrichtungen mit der Versorgung halten.
Grundversorgung mit Mittagessen
„Die Grundversorgung mit Mittag ist im Kinderförderungsgesetz geregelt“, erklärt Petra Fischer, Geschäftsführerin der Kinderland gGmbH in Mücheln, die acht Kitas betreut. In einer der Einrichtungen gebe es Vollverpflegung, in einer weiteren Kita nehme etwa die Hälfte der Eltern das Angebot in Anspruch. „Wir stülpen das niemanden über. Es geht hier um das Geld der Eltern. Nicht jeder kann und will sich das leisten“, sagt Fischer. Daher regele man das demokratisch und über Kuratorien und den Gemeindeelternrat.
Ab 1. August dürfen Kinder in der Gemeinde Petersberg kein eigenes Essen mehr in die fünf kommunalen Kitas mitbringen. In Absprache mit dem Elternkuratorium habe man sich zu dem Schritt entschieden, um Kosten und Qualität zu vereinheitlichen. Das bedeutet allerdings auch, dass neben der Versorgungen von Frühstück, Vesper und Mittag kein weiteres Essen mehr mitgebracht werden darf. Eltern hatten kritisiert, dass sie dazu nicht befragt worden. Die Gemeinde argumentiert dagegen, dass in der Ortschaft Petersberg eine einheitliche Vollverpflegung getestet wurde und die positiven Erfahrungen nun weiter genutzt werden sollen.
In der Einrichtung, die sich komplett der Vollverpflegung verschrieben hat, haben alle Eltern diesem Weg zugestimmt. Darüber hinaus werde auch pädagogisch das gesunde Essen in den Kitas mit den Kindern thematisiert und aufgearbeitet. Auch in Braunsbedra haben die Elternkuratorien der Kitas zusammen mit den Leitern entschieden, wie die Versorgung organisiert werden soll, so dass zwei Kitas die Vollverpflegung anbieten.
Konzeption der jeweiligen Einrichtung
In den sechs kommunalen Kitas und drei Horten in Bad Dürrenberg sei die Grundversorgung mit Mittag überall gewährleistet, sagt Kathrin Berghaus von der Stadtverwaltung. „In drei Kindereinrichtungen wird darüber hinaus eine Ganztagsverpflegung angeboten.“ Dies sei in der Konzeption der jeweiligen Einrichtung aufgelistet und mit dem Eingehen des Betreuungsvertrages auch bindend.
„Es darf kein Essen mitgegeben werden, weil beim Frühstück und beim Vesper das Essen auf den Tisch gestellt wird und die Kinder dies selber wählen dürfen. Wäre hier ein Kind dabei, deren Eltern die Ganztagsverpflegung nicht in Anspruch nehmen würden, dann wäre es schwierig, dem Kind zu erklären, warum die anderen Kinder das Essen vom Tisch essen dürfen und das eine Kind ,nur’ das Essen aus der Brotdose essen darf“, so Berghaus. Ausnahmen gebe es an Geburtstagen oder bei Kindern, die noch gestillt werden oder Lebensmittelunverträglichkeiten haben.
Einige Einrichtungen wünschen sich die Vollverpflegung
Die Arbeiterwohlfahrt als einer der größten Träger betreut unter anderem auch Kitas in Merseburg, wo von einem externen Anbieter Mittag und Vesper gebracht werden. Für das Frühstück seien die Eltern zuständig. Einige Einrichtungen wünschen sich jedoch die Vollverpflegung, damit alle Kinder eine gesunde Ernährung bekommen, da nicht alle Eltern ein gesundes Frühstück mitgeben.
Dieses Argument unterstützt auch Dirk Jürgens, Geschäftsführer der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser, die als Träger Einrichtungen in Querfurt, Merseburg und über den Saalekreis hinaus, betreut. Mit dem Konzept der Kita werde die Versorgung festgelegt. Auch deshalb gebe es keine Vorgabe für alle Einrichtungen. Er unterstützt jedoch die Vollverpflegung, da sie organisatorisch einfacher sei und eine gesunde qualitativ gleichwertige Ernährung aller Kinder ermögliche. Einen Nachteil gibt es jedoch: Es gebe auch Fälle, in denen Eltern die Kosten für das Essen dann nicht beglichen hätten. (mz)