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Verwertbarer Abfall Verwertbarer Abfall: Grünschnitt darf im Saalekreis nicht verbrannt werden

Von Melain van Alst 15.10.2018, 15:00
Grünschnitt
Grünschnitt Archiv/Gehrmann

Merseburg - In den Kleingärten, auf den Balkonen und Terrassen haben viele schon angefangen, die Pflanzen für den Winter fit zu machen. Einjährige Blumen haben ihren Dienst erfüllt, Bäume und überwinternde Pflanzen müssen jedoch häufig zurückgeschnitten werden. Gerade im Herbst entsteht daher viel Grünschnitt. Den gilt es richtig zu entsorgen.

„Grundsätzlich darf Grünschnitt nicht verbrannt werden. Grünschnitt ist ein verwertbarer Abfall, so dass hier die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes greift“, sagt Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch. Das bedeutet, dass es wichtiger ist, den Abfall zu verwerten, als ihn zu beseitigen.

Saalekreis: Über das Jahr verteilt werden 14.000 bis 15.000 Tonnen Grünschnitt gesammelt

Zwischen Frühjahr und Herbst wird im Saalekreis an neun Terminen Grünschnitt am Grundstück abgeholt und entsorgt. Über das Jahr verteilt werden so 14.000 bis 15.000 Tonnen Grünschnitt gesammelt. Alternativ könne der Grünschnitt zu den Wertstoffhöfen und Annahmestellen des Landkreises gebracht oder über Großcontainer entsorgt werden. Im Kleingartenbereich kann der Grünschnitt selbst kompostiert und auf den eigenen Flächen verwendet werden. Dies sei nachhaltiger als das Verbrennen, wodurch zusätzlich Luft- und Gesundheitsbelastungen entstehen können.

Je nachdem im welchem Teil des Kreises der Grünschnitt eingesammelt werde, gelangt er zuerst in Umladestationen oder letztlich sofort in die Verwertungsanlage der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis (EGS). Dort wird der Baumschnitt kompostiert und teils in der Landwirtschaft verwertet oder er kann von Privatpersonen gekauft werden. (mz)