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Verwaltungsarbeit während der Pandemie Verwaltungsarbeit während der Pandemie: Wie bleiben Städte trotz Corona arbeitsfähig?

Von Michael Bertram 26.03.2020, 11:30
Ein kurzfristig herausgegebener Erlass der Landesregierung in Magdeburg soll die Arbeitsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Krisenzeiten sicherstellen. 
Ein kurzfristig herausgegebener Erlass der Landesregierung in Magdeburg soll die Arbeitsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Krisenzeiten sicherstellen.  www.imago-images.de

Schkopau - Tagelang hatten sich die Verantwortlichen im Rathaus der Gemeinde Schkopau wegen der anhaltenden Ausbreitung des neuartigen Coronavirus den Kopf zerbrochen: Können wir die Sitzung des Gemeinderates ansetzen oder nicht? „Wir hatten alle möglichen Vorkehrungen getroffen, um die Ansteckungsgefahr für alle Anwesenden zu minimieren“, erklärt Schkopaus Bürgermeister Torsten Ringling (parteilos) mit Blick auf die wichtige Sitzung, bei der der Haushalt beschlossen werden sollte. Am Montagabend, 22 Stunden vor dem Termin, wurde sie dann aber doch abgesagt.

Haushaltsverabschiedung danke Corona-Sonder-Erlass des Innenministeriums

Grund war zum einen die Sorge vor dem Coronavirus. Zum anderen aber auch ein kurzfristig herausgegebener Erlass der Landesregierung in Magdeburg. Dieser soll die Arbeitsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Krisenzeiten sicherstellen. Denn da zuletzt in den meisten Kommunen auch sämtliche Ausschuss- und Ratssitzungen abgeblasen wurden, drohte in den Rathäusern der Stillstand. Dank des Erlasses kann beispielsweise Schkopau den Haushalt nun auch ohne Sitzung verabschieden.

In dem Erlass des Innenministeriums, der vorerst bis zum 30. April dieses Jahres gilt, ist festgelegt, dass Kommunen unter anderem von der sonst vorgeschriebenen Bekanntmachung von Sitzungen, deren Öffentlichkeit sowie von der Beschlussfähigkeit befreit werden, um ihnen so das Arbeiten in einer Art Krisenmodus zu ermöglichen. Über den Haushalt oder eine Vergabe können Räte nun damit auch im schriftlichen Verfahren, einem sogenannten Umlaufbeschluss, entscheiden.

Rechtlichen Ansprüche an so ein schriftliches Verfahren ungeklärt

„Theoretisch hilft uns das wirklich weiter“, sagt Schkopaus Bürgermeister Torsten Ringling, der sich am Dienstag dennoch ein wenig ärgerte. „Denn da wir jetzt alles bis ins Detail für die Sitzung geklärt hatten, kommt der Erlass für uns zu spät“, sagt er. Nun müsse man im Rathaus wieder von vorn beginnen. „Wir wissen noch nicht genau, welche rechtlichen Ansprüche an so ein schriftliches Verfahren gestellt werden, das müssen wir jetzt klären“, erklärt Ringling.

Auf dem Papier sieht der Erlass vor, dass die Räte den Haushaltsentwurf kennen und ihn dann reihum mit ihrer Unterschrift absegnen. Dafür wird ihnen eine von der Kommune frei wählbare Frist gesetzt. Antwortet ein Ratsmitglied nicht, gilt dies als Enthaltung. Der gefasste Beschluss muss dann noch bekanntgemacht werden.

Erlass macht Städte im Saalekreis arbeitsfähig

Auch in Braunsbedra sieht man den Erlass als nützlich. „Gerade wenn es um Vergaben geht, hilft dieses Prozedere, um weiterarbeiten zu können“, meint der Bürgermeister der Geiseltalstadt, Steffen Schmitz (CDU).

Denn aktuell laufen eigentlich nur jene Baumaßnahmen weiter, an der auch die Abrechnung von Fördermitteln hängt. Dass Dank des Erlasses der ebenfalls noch nicht beschlossene Haushalt Braunsbedras durchgewunken wird, glaubt Schmitz unterdessen nicht: „So ganz ohne Vorberatung darüber abzustimmen, das finde ich nicht gut.“ (mz)