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Verbrennen verboten Verbrennen verboten: Was man mit seinem Grünschnitt anstellen kann

Von Melain van Alst 05.11.2019, 08:00
Christian Walther und Sohn Theo kompostieren den Grünschnitt.
Christian Walther und Sohn Theo kompostieren den Grünschnitt. Katrin Sieler

Merseburg - Bergeweise Äste, Laub und Pflanzen kommen im Herbst in Gärten und Kleingartenanlagen zusammen, wenn der Herbst Einzug hält. Es gilt alles winterfest zu machen, wodurch viel Grünschnitt als Abfall entsteht. Das Verbrennen desselben ist im Saalekreis verboten, während es beispielsweise im benachbarten Burgenlandkreis gestattet ist. Das sorgt wiederholt zu Kritik bei manchem Anwohnern und Kleingärtnern sowie einem MZ-Leser. Bei der Frage, ob man Grünabfall verbrennen sollte, stehen sich zwei Fronten gegenüber.

Das Verbot des Verbrennens von Strauch- und Baumschnitt geht nach Angaben des Landkreises bereits auf das Jahr 1991 zurück. Damals wurde dies für den Landkreis Merseburg erlassen, im ehemaligen Saalkreis hingegen galt eine Ausnahmeverordnung, die das Verbrennen gestattete. „Im Zuge der Kreisgebietsreform wurde die Verordnung aufgehoben, so dass seit 2009 das Verbrennungsverbot flächendeckend im Saalekreis gilt“, so Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch.

Abfälle laut Abfallkalender neunmal im Jahr geholt

Im Gegenzug werden die Abfälle laut Abfallkalender neunmal im Jahr geholt oder man kann sie zu den Wertstoffhöfen in Beuna, Oppin und Querfurt sowie an den Annahmestellen in Bennstedt und Merbitz bringen.

Der Blick über die Kreisgrenze zeigt, dass das Thema auch im Burgenlandkreis heftig diskutiert wird. In einigen Orten wurde das Verbrennen bereits verboten, in Zeitz ist es trotz mehrmaliger Versuche nicht vom Stadtrat durchgesetzt worden. Kritisiert wird, dass das Verbrennen gesundheitliche Probleme hervorrufen könne und die Umwelt schädige. Das wird auch vom Landkreis als eine Begründung angeführt.

Zusammenhang zwischen dem Verbrennen von Gartenabfall und dem Anstieg der Feinstaubbelastung

So würden die Messungen des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) deutliche Hinweise liefern, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Verbrennen von Gartenabfall und dem Anstieg der Feinstaubbelastung gebe. Besonders bei wenig Wind bewege sich die Rauchwolke kaum und sorge für einen entsprechenden Anstieg der Werte.

Eines der Hauptargumente, die Gartenabfälle lieber zu entsorgen, als zu verbrennen, ist jedoch, dass der Grünschnitt ein wertvoller Stoff ist und im Saalekreis verwertet werden kann. Die Entsorgungsgesellschaft Saalekreis (EGS) nutzt den Grünschnitt, kompostiert ihn und verkauft ihn gegen einen geringen Preis an Privatleute. Darüber hinaus werde Grünschnitt vor allem als Klärschlammkompost verwendet.

Umgangen werden kann das Verbrennungsverbot unterdessen nur, bei beispielsweise krankheitsbefallenen Abfällen. Da müsse allerdings eine Genehmigung bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Bernburg beantragt werden. „Diese prüft und erteilt gegebenenfalls eine gebührenpflichtige Genehmigung für eine Verbrennung“, so Küpperbusch. (mz)