Teutschenthal Teutschenthal: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bürgermeister Ralf Wunschinski
Halle/Teutschenthal - Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen Teutschenthals Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU) wegen des Verdachts der Untreue. Das bestätigte Halles Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer der MZ am Dienstag.
„Die Ermittlungen stehen in Verbindung mit der Personaleinstellung“, sagte Geyer und bezog sich damit auf die umstrittene Einstellung eines Mitarbeiters in der Bauverwaltung der Gemeinde im Sommer 2017.
Wunschinski und dem Mitarbeiter wird ein freundschaftliches Verhältnis nachgesagt, außerdem soll es rund um die Anstellung Ungereimtheiten gegeben haben.
So soll der Bewerber, der von Wunschinski eingestellt wurde, nicht über die nötigen Qualifikationen wie ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt haben. Dabei wurde in der Stellenausschreibung nach einem „Diplom-Ingenieur oder Bachelor im Bauingenieurwesen“ gesucht.
Zwei Mitarbeiter, die im Rathaus für Personalangelegenheiten zuständig waren, sollen Wunschinski mehrfach darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Bewerber trotz Aufforderung keine Zeugnisse vorgelegt haben soll. Daraufhin wurden genau diese beiden Mitarbeiter von Wunschinski beurlaubt.
Die beiden geschassten Personaler sollen einen Zusammenhang zwischen ihrer Beurlaubung und der Kritik an der Einstellung vermutet haben. Nach MZ-Informationen ist der eingestellte Mann inzwischen amtierender Bauamtsleiter.
Der Vorfall machte als sogenannte Spitzel-Affäre von Teutschenthal Schlagzeilen, weil den beiden Mitarbeitern von Wunschinski vorgeworfen worden war, Büros und Kollegen mittels versteckter Kameras ausspioniert zu haben. Ein Vorwurf, der einer Prüfung der Behörden nicht standhielt.
Wie Heike Geyer sagte, seien die Ermittlungen gegen die beiden Mitarbeiter inzwischen eingestellt worden. „Der Vorwurf lautete Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, aber es war keine Straftat nachzuweisen“, so die Leitende Oberstaatsanwältin.
Dafür steht Ralf Wunschinski nun im Fokus der Ermittler. Im Fall der umstrittenen Einstellung könne ein mögliches Vergehen entweder aufseiten des Bewerbers liegen, etwa wenn er bei seiner Bewerbung betrogen habe, oder der Einstellende könnte einen Fehler gemacht haben, erklärte Geyer.
„Wir gehen derzeit aber nicht von einem Betrug seitens des Bewerbers aus, wenn er nichts Falsches gesagt hat. Stattdessen muss derjenige, der einstellt die Frage gestellt bekommen, ob er der Gemeinde Schaden zugefügt hat“, sagte sie.
Auf Nachfrage der MZ erklärte Wunschinski am Mittwoch: „Dass gegen meine Person staatsanwaltschaftlich ermittelt werden soll, ist mir bis zum heutigen Tag nicht bekannt.“ Fragen, ob er die beurlaubten Mitarbeiter wieder einsetzt, und ob er am amtierenden Bauamtsleiter festhält, wollte er mit Verweis auf „personalrechtliche und datenschutzrechtliche Gründe“ nicht beantworten. (mz)