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Sanktionen vom Jobcenter Sanktionen vom Jobcenter: "In vielen Fällen fehlt es schlichtweg an der Motivation"

Von Michael Bertram 28.01.2019, 06:00
Ein Arbeitsvermittler berät in einem Jobcenter einen potenzielle Umschüler.
Ein Arbeitsvermittler berät in einem Jobcenter einen potenzielle Umschüler. dpa

Merseburg - „Wir haben gar kein Interesse, Strafen zu verhängen“, erklärt Gert Kuhnert, Geschäftsführer des Eigenbetriebs für Arbeit im Saalekreis. „Sanktionen auszusprechen bedeutet ja auch immer einen Heidenaufwand und viel Ärger.“ Mit erzürnten Hartz-IV-Beziehern, im Zweifelsfall aber auch mit Gerichten. Dann nämlich, wenn die Betroffenen die Sanktionen nicht hinnehmen wollen und sich dagegen zur Wehr setzen.

Womöglich im Sommer wird mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine hohe Instanz der Rechtsprechung ein Urteil zur seit Jahren gängigen Sanktionspraxis fällen, wie sie auch im Saalekreis gepflegt wird, und dabei eine Antwort auf die Frage finden, ob Sanktionen, die von Jobcentern für vermeintlich uneinsichtige Bezieher von Sozialleistungen verhängt werden, rechtens und vor allem auch mit der Menschenwürde vereinbar sind.

Kürzungen bei Hartz IV: „Nur weil jemand kein Geld mehr vom Jobcenter erhält, muss er nicht verhungern“

Dass letztere durch Sanktionen keinesfalls bedroht ist, nur weil Sozialleistungen durch sogenannte Pflichtverletzungen gekürzt und im schlimmsten Fall sogar ganz gestrichen werden, davon ist Gert Kuhnert überzeugt: „Nur weil jemand kein Geld mehr vom Jobcenter erhält, muss er nicht verhungern“, sagt er. „Die Betroffenen, die wirklich in der Minderheit sind, erhalten bei uns Gutscheine, mit denen sie beispielsweise Lebensmittel einkaufen können“, erklärt der Jobcenterchef. Diese Regelung greife bereits bei einer Minderung der Regelsätze um mehr als 30 Prozent, wie es hieß.

Im Schnitt sind es im Jobcenter Saalekreis etwa drei Prozent der Arbeitssuchenden, die gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen und deshalb Sanktionen erhalten. Bei den jungen Betroffenen unter 25 Jahren liege die Quote bei 3,8 Prozent, wie das Jobcenter mitteilte. „Das Interessante ist ja, dass der Bestand an Arbeitssuchenden seit Jahren deutlich sinkt, die Quote sanktionierter Personen aber gleichbleibt“, betont Kuhnert.

Jobcenter: „In vielen Fällen fehlt es bei diesem Personenkreis schlichtweg an der Motivation.“

Man habe mit Hilfe aller möglichen Statistiken versucht, eine Erklärung dafür zu finden. „Die haben wir aber nicht“, räumt Kuhnert ein. Womöglich gebe es aber einen Zusammenhang mit einem Klientel, das den Vermittlern immer mehr Kopfzerbrechen bereitet: Personen mit einer Vielzahl von Vermittlungshemmnissen, wie der Jobcenterchef berichtet. „In vielen Fällen fehlt es bei diesem Personenkreis schlichtweg an der Motivation.“

Was den Kundenbetreuern laut Angaben zudem auffällt: Die wenigsten Probleme gebe es bei der Beantragung von Leistungen. „Das Erscheinen zu Terminen beim Kundenberater fällt da schon schwerer“, sagt Kuhnert und nennt ein weiteres Beispiel: Krankenscheine werden öfters erst nach Wochen eingereicht, obwohl Leistungen bezogen werden.

Verpassen Arbeitssuchende einen Termin beim Jobcenter, mindert sich der Regelsatz für drei Monate um zehn Prozent

Verpassen Arbeitssuchende einen Termin beim Jobcenter, mindert sich der Regelsatz für drei Monate um zehn Prozent. „Das passiert aber nicht sofort, es gibt eine Anhörung, bei der nach den Gründen gefragt wird“, erklärt Gert Kuhnert. „Es gibt für uns keine unwichtigen Gründe, das reicht vom kranken Kind bis zum simplen Verschlafen, das passiert nun mal.“ Bei einem zweiten Regelverstoß innerhalb eines Jahres erhöhe sich die Sanktion auf 60 Prozent, beim dritten Mal wird das ganze Geld gestrichen - auch das für Wohnen, Heizen und Krankenversicherung.

„Bei solchen Entscheidungen gilt bei uns aber das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, die Sanktion wird nicht nur von einem Berater getragen“, ergänzt der Geschäftsführer des Eigenbetriebs. Laut Angaben des Jobcenters waren im September 2018 dennoch 22 Personen voll sanktioniert. (mz)