KdU-Limits steigen KdU-Limits steigen: Jobcenter erhöht Grenze für Mieten

Merseburg - Im Saalekreis sind zum Jahreswechsel die Grenzwerte der Kosten der Unterkunft (KdU) gestiegen. Diese regeln, welchen Betrag das Jobcenter etwa bei Hartz-IV-Empfängern für die Wohnung übernimmt. Die Angaben gelten jeweils für die Bruttokaltmiete, also die Nettokaltmiete zuzüglich der Nebenkosten etwa für Schornsteinreinigung oder Müllentsorgung, aber ohne Wasser- und Heizkosten. Bei den KdU zerfällt der Saalekreis entsprechend der alten Kreisgrenzen in zwei Teile: Nord und Süd.
Im Süden übernimmt das Jobcenter nun bei einem Singlehaushalt eine Bruttokaltmiete von 318,50 Euro. Das sind fünf Euro mehr als bisher. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt bis zu 358,80 Euro, ein Fünf-Personen-Haushalt 538 Euro. Deutlicher erhöht haben sich dagegen teilweise die Grenzwerte im alten Saalkreis. Die liegen für einen Single bei 314 Euro, bei zwei Personen bei 373,20 Euro und bei fünf Personen bei 592 Euro.
„Damit sind wir gut repräsentativ.“
Wie Gert Kuhnert, Geschäftsführer des Jobcenters erklärte, basieren die neuen Werte auf einer Studie. Dafür wurde die Ist-Situation auf dem Mietmarkt in den beiden Vergleichsräumen erfasst. Diese unterscheiden sich laut Kuhnert in ihrer Struktur. Während der Mietmarkt im Süden durch große Wohnungsunternehmen dominiert wird, gibt es die im Norden kaum.
Ein externer Partner erhob für das Jobcenter über ein halbes Jahr sowohl die Angebotsmieten für Neuvermietungen, als auch die Bestandsmieten. Zu 22 Prozent der insgesamt 45.346 Mietwohnungen im Kreis habe es letztlich laut Kuhnert Informationen zu Bestands- oder Angebotsmiete gegeben: „Damit sind wir gut repräsentativ.“
„Wir drängeln auch nicht gleich, dass jemand umzieht"
Für die Festsetzung der KdU, war vor allem das preiswerte Mietsegment von Interesse, in dem etwa Wohngeld- oder Niedriglohnempfänger wohnen. Der Geschäftsführer erklärte: „Wir müssen die Grenzwerte so definieren, dass die Wohnungen auch am Markt verfügbar sind.“ Also es auch genug bezahlbaren Wohnraum für die Leistungsempfänger gibt.
Kuhnert sagte, die Bruttokaltmiete als Bezugsgröße sei gewählt worden, damit die Mieter sich selbst einen angemessenen Wohnraum suchen können. Es gibt keine Höchstgrenze bei der Quadratmeterzahl, nur die Miete muss im Rahmen liegen. „Wir drängeln auch nicht gleich, dass jemand umzieht, wenn er durch eine Mieterhöhung über den Grenzwert kommt. Sondern wir machen eine Vergleichsberechnung, was ein Umzug in den nächsten zwei Jahren als Kosten verursachen würde.“ (mz)