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Aufgrund der Optik  Gericht entscheidet zu Hundesteuersatzung von Braunsbedra: Höhere Hundesteuer für Miniature Bull Terrier rechtens

04.02.2019, 13:53
Im Bild: Miniatur Bullterrier (l.) und ein Bullterrier (r.)
Im Bild: Miniatur Bullterrier (l.) und ein Bullterrier (r.) imago stock&people

Halle (Saale) - Die Hundesteuersatzung von Braunsbedra ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht in Halle (Aktenzeichen: 4 A 144/18 HAL) entschieden, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Damit müssen die Hundehalter für ihren Miniature Bull Terrier genauso so viel Hundesteuer zahlen wie für einen großen Bullterrier. 

Der Bullterrier gilt laut Landesgesetz als gefährlich. Kommunen können daher für derartig eingestufte Rassen höhere Steuern verlangen. Die Frau berief sich darauf, dass ihr Miniature Bull Terrier eine eigene Rasse und nicht gefährlich sei.

Das sahen die Richter anders: Der Landesgesetzgeber habe im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes eine eigenständige Definition der Rassezugehörigkeit vorgenommen, die sich allein nach dem äußeren Erscheinungsbild bestimme. Dies lasse es zu, auch den Miniature Bull Terrier, obwohl er einer eigenständigen Rasse angehöre, aufgrund der Optik der Rasse der Bullterrier zuzuordnen. Gegen das Urteil kann die Halterin des neun Jahre alten Hundes in Berufung gehen, wie die Sprecherin erklärte. (mz/dpa)

Ist dieser Miniatur Bullterrier gefährlich? Ein Gericht sagt: Ja!
Ist dieser Miniatur Bullterrier gefährlich? Ein Gericht sagt: Ja!
imago stock&people