Einstürzende Altbauten Einstürzende Altbauten: Marode Gebäude als Gefahr für Leib und Leben

Leiha/Merseburg - Eine sekundenschnelle Katastrophe hat oft jahrelange Folgen. Das bekommt der Landkreis Saalekreis mehrfach im Jahr zu spüren, wenn es darum geht, einsturzgefährdete Gebäude zu sichern oder sogar ganz abzureißen. Erst vor gut einem Monat musste der Landkreis wieder in die Bresche springen, als ein Haus im Braunsbedraer Ortsteil Leiha gebröckelt war.
Schnellstens musste gehandelt werden, um eine Gefahr für Leib und Leben auszuschließen. Ersatzweise sprang auch hier der Landkreis finanziell ein, übernahm zunächst die Abrisskosten von gut 10.000 Euro. Später soll das Geld vom Eigentümer des eingestürzten Gebäudes zurückgefordert werden.
2017 musste der Saalekreis bei 13 Gebäuden tätig werden
Allein in diesem Jahr gab es laut Angaben der Kreisverwaltung 13 Gebäude, bei denen der Landkreis tätig werden musste. Zudem kamen noch zwei Ersatzvornahmen bei denkmalgeschützten Gebäuden hinzu. „Die Kosten belaufen sich bisher auf fast 70.000 Euro, die der Landkreis vorgeschossen hat“, erzählt Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch. Für weitere 38.500 Euro seien Aufträge erteilt worden, die demnächst realisiert werden, hieß es weiter. Somit steht unterm Strich eine stolze Summe von mehr als 108.000 Euro, die der Kreis zunächst einmal vorschießen musste.
Die entstandenen Kosten für solche Sicherungsmaßnahmen von Hauseigentümern einzutreiben, kann laut Angaben von Kerstin Küpperbusch bis zu mehrere Jahre dauern. Häufig verlaufen die Bemühungen der Verwaltung zudem erfolglos, weil die Eigentümer nicht mehr auffindbar oder aber nicht zahlungsfähig sind. Dem Landkreis bleibe dann nur die Möglichkeit, die Forderungen in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Oft ist eine Vollstreckung auch erfolglos
Die Zwangsversteigerung sei ebenfalls langwierig und ob am Ende die Kosten eingetrieben werden können, hänge vom Wert des Objekts, der Höhe des Zuschlags und der Anzahl der Gläubiger ab, die vorrangig zu behandeln sind, erklärt Küpperbusch. Besonders schwer, Forderungen gelten zu machen, sei es tatsächlich, wenn der ursprüngliche Eigentümer verstorben oder nicht ermittelbar ist.
„Oft ist eine Vollstreckung auch erfolglos, weil der Eigentümer im Ausland wohnt“, betont die Kreissprecherin. Und wenn die Eigentümer einmal gefunden sind, stelle sich die Frage, ob sie die stolzen Summen, die zum Teil gefordert werden, überhaupt stemmen können. „Dann verläuft auch eine Vollstreckung selbst über Jahre schlicht fruchtlos“, meint Küpperbusch.
Gerade bei der alten Bausubstanz gibt es im Saalekreis viel zu tun
Erschwerend kommt für den Kreishaushalt hinzu, dass die Zahl der Fälle zunimmt, vor allem auch bei denkmalgeschützten Häusern. Gerade bei der alten Bausubstanz gibt es viel zu tun. Oft bleiben Sicherungsarbeiten jedoch liegen. Dabei haben die Eigentümer eine sogenannte Erhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung. Auf Grundlage des Baugesetzbuches haben Kommunen sogar die Möglichkeit entsprechende Arbeiten von den Besitzern einzufordern, bevor es zu einem Ver- oder gar Einfall kommt.
Wie der Landkreis bemängelt, machten die Kommunen davon aber in aller Regel zu wenig Gebrauch. Erst wenn es zu spät sei und eine akute Gefahr vorliege, werde der Landkreis eingeschaltet, weil er dann zuständig ist. „Dann ist das Haus aber häufig nur noch mit großem Aufwand zu retten oder muss abgerissen werden“, sagt Küpperbusch. (mz)